Einigungsgebühr angefallen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Katharina28
Forenfachkraft
Beiträge: 127
Registriert: 18.06.2009, 14:00
Kontaktdaten:

#11

04.07.2013, 11:17

Greift hier vielleicht der Widerruf, also so ähnlich. Im RVG für Anfänger, 14. Auflage, steht:

"...Das selbe gilt, wenn der Vertrag im Sinne der Nr. 1000 VV RVG oder Vergleich unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen wird und die Bedingung nicht eintritt, so dass der Vertrag bzw. der Vergleich letztlich nicht zustande kommen. Die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG kann also nur dann entstehen, wenn der Vertrag im Sinne der Nr. 1999 VV RVG oder der Bergleich zustanden gekommen sind."

Die Bedingung ist doch hier die Zahlung der Rate, oder?
[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
(Albert Einstein)[/i][/b]


[url=http://lilypie.com][img]http://by.lilypie.com/kfYPp2/.png[/img][/url]
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#12

04.07.2013, 12:22

Nein und ich sehe hier auch ehrlich gesagt nicht, dass die Einigungsgebühr entstanden wäre. Einen Vergleichsvorschlag kann ich immer unterbreiten; ein Vergleich zustande kommt nur, wenn die Gegenseite den entweder unterzeichnet oder aber zumindest die Ratenzahlungen erbringt in der vereinbarten Art und Weise. Beides ist nicht passiert. Ob die zuvor telefonisch um Ratenzahlungen gebeten hat oder nicht, ist m.E. belanglos. Von daher sehe ich keinen Raum für die Abrechnung einer Einigungsgebühr.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#13

04.07.2013, 17:17

:zustimm Anahid
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Antworten