Kostenfrage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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dinchen811
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#1

25.06.2013, 19:12

Hallo ihr lieben Mitstreiter,

ich benötige dringend Eure Hilfe bei einer Abrechnung. Akte ist von einem gerade ausgeschiedenen Anwalt und ich kenne das Rechtsgebiet so gar nicht und soll nun abrechnen. Bitte helft mir. Hier zum Sachverhalt.

Wir haben zwei amtsgerichtlichen Verfahren. Das erste mit einem Streitwert von 2.000,00 € und Widerklage 2.000,00 €. Wir vertreten den Beklagten und Widerkläger. Dieses Verfahren wurde Klage und Widerklage abgewiesen.

Im zweiten Verfahren vertreten wir auch den Beklagten und Widerkläger. Es geht um einen Streitwert von 3.000,00 € und einer Widerklage von 3.000,00 €. Auch hier wurde Klage und Widerklage abgewiesen.

- In beiden Verfahren haben wir nur Deckungszusage für die Widerklage und nicht für die Verteidigung auf die Klage -

Sodann hat der Kläger in beiden Verfahren Berufung eingelegt. In der ersten Berufungssache haben wir Anschlussberufung eingelegt. Der Streitwert betrug 4.000,00 €. Es wurde ein Vergleich mit Kostenaufhebung geschlossen. Wir haben auch hier nur Deckungszusage für die Anschlussberufung und nicht zur Verteidigung gegen die Berufung.

In der zweiten Berufungssache haben wir selbst Berufung eingelegt und die Klägerin auch. Verfahren wurde verbunden. Streitwert betrug 4.000,00 €. Auch hier wieder nur Deckungszusage für eigene Berufung und nicht Verteidigung gegen Berufung der Gegenseite.

Wieviele Rechnungen sind das? 4? Sorry, aber ich habe soetwas leider noch nie gehabt.

danke Diana
kr
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#2

26.06.2013, 09:07

Also wenn ich das jetzt auf den ersten Blick richtig sehe dürfte es 3 Rechnungen sein:

1. Amtsgerichtliches Verfahren 2.000 € + Widerklage 2.000 €:
Wenn es um denselben Gegenstand ging, ist der Wert sowieso nur 2.000 € (§ 45 Abs. S. 3 GKG), vielleicht deshalb nur Deckungszusage für die Widerklage? Kannst dann ganz normal abrechnen. Ansonsten würde ich dreist aus dem Wert von 4.000 € abrechnen und sehen was die RSV sagt.

2. Amtsgerichtliches Verfahren 3.000 € + Widerklage 3.000 €:
wie bei 1.

3. Berufung
ebenso (§ 45 Abs. 2 GKG)

Ich hoffe das hilft dir ein bisschen?!
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