Abrechnung Erinnerungsverfahren Bundespatentgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lisanne
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#1

20.12.2011, 09:55

Hi zusammen,

normalerweise rechne ich im Erinnerungsverfahren doch eine 0,5 ab. Aber es gibt doch eine Ausnahme bei Verfahren vor dem Bundespatentgericht (?) Meiner Meinung nach rechne ich da nämlich eine 1,3 ab. Es geht in meinem Fall um einen Beschluss im Kostenfestsetzungsverfahren, wonach wir die Kosten des Erinnerungsverfahrens zu tragen haben.

Meine Frage: Bleibe ich jetzt bei meiner 1,3 oder nehme ich die 0,5?

Vielen lieben Dank und viele Grüße
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Anahid
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#2

20.12.2011, 13:05

Also...soweit ich das lese, möchtest Du wissen, ob Du für die Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss die 1,3 VG nach 3510 abrechnen kannst? Nein, kannst Du nicht. Denn da ist genau bestimmt, für welche Tätigkeiten diese Gebühr anfällt.

Meines Erachtens bekommst Du lediglich eine 0,5 VG nach 3500.
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#3

28.05.2013, 11:35

Hallo!

Ich bin ganz neu, was das Abrechnen von solchen "Patentsachen" angeht, und hoffe hier auf eure Hilfe.

Hier kurz der Sachverhalt:

Ich habe einen Beschluzss des Bundespatentgerichts vorliegen, wonach Erinnerung gegen den KFB eingelegt wurde. Die Klägerin soll die Kosten tragen, der Wert des Erinnerungsverfahrens beträgt 7.814,80 €.

Was kann ich jetzt abrechnen?

Mein Vorschlag wie bereits oben erwähnt.

0,5 nach Nr. 3500 VV RVG - und wie weiter?

Vielen Dank im Voraus!

Sonnige Grüße :wink1
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#4

28.05.2013, 11:41

+ PTA + MwSt (wenn Euer Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist).
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#5

28.05.2013, 12:10

Okay - hätte noch irgendwelche Sondergebühren erwartet^^

Danke :smile:
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