Beratungshilfe ja oder nein?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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silke67
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#1

22.01.2013, 16:41

Hallo zusammen,

habe da folgendes Problem:
Unser Mandant ist Lehrling und eine Kündigung bekommen. Wir haben einmal das Verfahren vor dem Arbeitsgericht und PKH bekommen und auch abgerechnet. Dann gibt es aber noch die Sache vor dem Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeit. Wie kann das abgerechnet werden. Geht das nur über Beratungshilfe bzw. Mandant, der als Lehrling natürlich nichts hat oder gibt es da noch eine andere Stelle, die solche Kosten ggf. übernimmt?

Gruß Silke :roll:
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rit-sch
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#2

23.01.2013, 23:08

Ich würde es auf jeden Fall mal über Beratungshilfe versuchen. Was habt ihr denn da gemacht? Schriftverkehr?
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
silke67
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#3

24.01.2013, 13:19

Jede Menge Schriftverkehr, Termin beim Schlichtungsausschuss und Vergleich abgeschlossen.
Deshalb hoffe ich ja, dass es da mehr gibt als Beratungshilfe.

Gibt es da nix....??
Kikki-Fee
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#4

24.01.2013, 13:23

silke67 hat geschrieben:Jede Menge Schriftverkehr, Termin beim Schlichtungsausschuss und Vergleich abgeschlossen.
Also ein Vergleich außerhalb des gerichtlichen Verfahrens das ja anscheinend auch noch gelaufen ist?

Dann kannst du ja auch eine Vergleichsgebühr über die Beratungshilfe abrechnen.

edit: Es heißt natürlich Einigungsgebühr. Nr. 2508 VV
silke67
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#5

24.01.2013, 18:18

Ja klar, die Gebühren bei Beratungshilfe sind natürlich sehr niedrig. Deshalb die Überlegung, ob es noch eine andere Möglichkeit gibt. Der Aufwand war echt groß. Aber es sieht wohl so aus, als würde es bei der Beratungshilfe bleiben.
Trotzdem DANKE.
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