2 Verfahren und 1 Termin

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ellimorelli
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#1

07.01.2013, 13:43

Hey :wink1

also ich komm dann mal wieder mit einer wahrscheinlich dummen Frage um die Ecke...

Wir haben mehrere Verfahren mit dem selben Mdt. und dem selben Gegner vor dem selben LG. In 2 Verfahren wurde für den gleichen Tag und zur selben Zeit Termin anberaumt, allerdings seh ich keinen Verbund.

In einem Verfahren erging jetzt Urteil, wonach unser Mdt. die Kosten erstattet bekommt, in der andren Sache steht der Verkündungstermin noch aus.

Ich wollte nun in dem zu unseren Gunsten ausgegangen Verfahren eine KFA machen. Ich bekomm ja für jedes Verfahren eine 1,2 TG, aber die Fahrtkosten und das Abwesenheitsgeld müsste ich doch aufteilen, oder? Außerdem wollte ich Entschädigung nach JVEG abrechnen, das müsste ich doch auch nur über die Hälfte, richtig?

Die andere Hälfte kann ich dann ggf., sofern wir auch da gewinnen oder zumind. nicht unterliegen, im KFA für das andere Verfahren berechnen, richtig?

Bitte sagt mir, wenn ich falsch lieg.... :oops:
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Kuller-Keks
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#2

07.01.2013, 21:31

Ich würde es auch so machen.
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13
NORTHERN DINO
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#3

07.01.2013, 21:37

Nach dem geschilderten SV liegst Du richtig!
~ Grüßle ~
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