Einstweilige Verfügung und Schutzschrift

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Farinachen
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#1

22.11.2012, 17:25

Hallo ihr Lieben.

Ich habe derzeit einen ganz blöden Fall auf dem Tisch liegen.

Gegen unseren Mandantin wurde der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt beim Verwaltungsgericht Lüneburg. Dann würde die Sache wegen sachlicher Unzuständigkeit an das Landgericht Lüneburg abgegeben.

Wir haben daraufhin vosorglich beim Amtsgericht Celle ien Schutzschrift eingelegt. Dann würde das einstweilige Verfügungsverfahren an das sachlich zuständige Amtsgericht Celle verwiesen. Vor diesem Termin war nun Termin. Wir haben gewonnen.

Und nun soll ich abrechnen....

Ich würde sowohl für das einstweilige Verfügungsverfahren als auch für die Schutzschrift jeweils eine 1,3 Verfahrensgebühr abrechnen. Keine Anrechnung.
Ist das richtig?
Darf ich beim KFA der Gegenseite auch die Kosten für die Schutzschrift auferlegen?

Sorry, ich stell mich da echt blöd an :(
sansibar
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#2

22.11.2012, 17:33

Wart ihr nur in Celle tätig oder auch auf dem Irrweg dahin? Und wart ihr auch im EV-Verfahren tätig?
Ich glaube, dass die Gebühr für die Schutzschrift in den Vertretungsgebühren für die Einstweilige Verfügung vor demselben Gericht aufgeht. Ansonsten wäre es nach meiner Erinnerung auch keine 1,3 für die Schutzschrift. Ich bin aber insgesamt unsicher, vielleicht weiß es noch jemand genauer?
Grüße - sansibar
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#3

23.11.2012, 09:25

Wir haben vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg vorgetragen, dann die Schutzschrift beim Amtsgericht Celle eingereicht. Vor dem Landgericht Lüneburg haben wir nichts vorgetragen, da die Sache sehr schnell an das Amtsgericht Celle abgegeben wurde. Dort haben wir aber auch nichts vorgetragen, da innerhalb von ein paar Tagen Termin war.
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