einstweiliges Verfügungsverfahren/Prozesskostenhilfe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ela15776
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#1

25.10.2012, 11:20

Hallo zusammen,

ich habe hier einen etwas komplexeren Fall:
1. Mandant übersendet uns eine einstweilige Verfügung (SW 100.000) die von uns geprüft wird
2. Wir stellen einen Antrag auf PKH
3. Wir legitimieren uns beim LG und erwidern auf die einst. Verf.
4. wir nehmen einen Termin wahr und vergleichen (SW wird auf 50.000 festgesetzt) uns
5. Mdt. verstößt gegen den Vergleich und wird zur Zahlung der Vertragsstrafe von den gegner. RA aufgefordert
6. Wir erwidern auf das Aufforderungsschreiben

Abgerechnet haben wir bisher über PKH
3100 1,3 aus 50000
3104 1,2 aus 50000
1000 1,0 aus 50000

Können wir noch mehr (gegenüber dem Mdt., der ärgert uns :evil: )abrechnen? Ich denke ev. 6. mit 2300 1,3? und kriegen wir auch noch was für den PKH-Antrag und die Prüfung der einstw. Verf.?

Vielen Dank für eure Hilfe!

LG Ela
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Anahid
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#2

25.10.2012, 13:27

Ein Mandant, der PKH bekommt, ist Euch grundsätzlich keine Gebühren schuldig. Entsprechend gibt es nix für den PKH-Antrag und die Prüfung der einstweiligen Verfügung ist ja wohl durch die VG abgegolten.

Sofern Ihr nach dem Verfahren tätig geworden seid, so stellt sich hier die Frage, ob Ihr den Mandanten insoweit nicht auf eine Gebührenpflicht, die nicht mit dem Verfahren zusammenhängt, hättet hinweisen müssen. Bei einem zahlungsunfähigen Mandanten hätte dann hierfür m.E. Beratungshilfe beantragt werden müssen.

Ärgern hin und her...da gibt es einige. Gibt leider nicht nur "Mustermandanten". Aber wenn Ihr wisst, dass jemand nicht leistungsfähig ist (und das war Euch aus dem Verfahren bekannt), dann dürft Ihr halt nicht tätig werden, bevor klar ist, wer für die Kosten aufzukommen hat und erst recht nicht, ohne den Mandanten darauf hinzuweisen, dass diese Tätigkeit einen neuen Gebührentatbestand darstellt und nicht über die im Verfahren bewilligte PKH abgegolten ist. Denn das kann ein Mandant, der nicht mit den Rechtsanwaltsgebühren vertraut ist, nicht wissen. Ich wäre hier also vorsichtig.
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ela15776
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#3

30.10.2012, 11:21

Hallo Anahid,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde versuchen die Sache im Sand verlaufen zu lassen... (obwohl der Mdt. darauf hingewiesen wurde)

Viele Grüße
Ela
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