Gebühren Beschwerdeverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Michaela1986
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#1

31.08.2012, 11:33

Hallo Ihr Lieben,

die Gegenseite hat gegen einen Beschluss des Gerichts Beschwerde eingelegt. In dem Beschluss steht, dass infolge eines Insolvenzverfahrens der Rechtsstreit ausgesetzt wird. Wir haben nun Gelegenheit zur Stellungnahme zu der Beschwerde bekommen. Meine Frage ist nun: Müssen wir Stellung nehmen, um Abrechnung erteilen zu können für das Beschwerdeverfahren? In welchem Umfang muss Stellung genommen werden und wenn abgerechnet werden kann, was genau dann?

Es gibt da gewisse Regelungen...so habe ich das jedenfalls noch im Kopf, aber leider finde ich diese nicht :?

Ich danke euch und schon mal ein schönes Wochenende :wink1
Michaela1986
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#2

31.08.2012, 12:55

Kann mir denn keiner helfen??? :(
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