Abrechnung Nebenintervenient

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Francis
Kennt alle Akten auswendig
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Registriert: 07.08.2007, 16:07

#1

14.09.2007, 13:10

Hallo Leute! Habe wieder ein Problem, zu dem ich in der Literatur kaum was finde. Unserem Mandanten ist der Streit verkündet worden. Der Streitverkündende und die gegnerische Partei haben sich geeinigt, Vergleich wurde protokolliert, es fand ein Termin statt. Das Gericht hat die Kosten gequotelt, als Kostenfestsetzungs- u. ausgleichsantrag. Ich habe zur Abrechnung Nebenintervenient so gut wie nix gefunden. In der Ausbildung haben sie immer gesagt, lex speziales-lex generalis. Also Abrechnung wie normales Zivilverfahren nach Teil 3 VV RVG? Was meint Ihr? So weit ich weiß, dürfen die Nebenintervenienten keine eigenen Anträge stellen. Der Rechtsanwalt war ein anderer als der, der den Streitverkünder vertritt. Ich steh voll im Wald.
Kimmy

#2

14.09.2007, 13:12

Der Nebenintervenient muss dieselben Gebühren bezahlen, wie die anderen Parteien auch, also 1,3 VG, 1,2 TG und 1,0 EG.
eve

#3

14.09.2007, 13:13

Du rechnest ganz "normal" die Gebühren ab, die auch entstanden sind.
Kimmy

#4

14.09.2007, 13:13

ansonsten trägt der Nebenintervenient tatsächlich seine eigenen Kosten selbst, es sei denn, im Vergleich wäre etwas anderes vereinbart worden, z.B. Beklagter 70%, Nebenintervenient 30%, dann kannst Du auch nen KfA stellen!
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