Kostenfestsetzung streitiges Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ann_Lachen
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#1

24.07.2012, 10:11

hier der Sachverhalt:
wir haben MB beantragt; im MB direkt die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt; Gegner legt Teilwiderspruch ein, dieser wird als Teil-Einspruch gewertet; wir schicken vorläufiges Zahlungsverbot und PfÜB raus - Teil-Einspruch wird von Gegner zurückgenommen und der Gegner zahlt; Streitgericht erlässt Beschluss, wonach dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden, nachdem er den Teil-Einspruch gegen den VB zurückgenommen hat

nun meine Frage:
Fallen für das streitige Verfahren noch RA-Gebühren an, die ich noch festsetzen lassen muss?
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#2

24.07.2012, 10:19

Wenn das Streitgericht den Kostenbeschluss erlässt, habt Ihr also den widersprochenen Teil begründet und damit ins streitige Verfahren übergeleitet. Zu diesem Wert steht Euch die 3100 noch zu.

Also Festsetzung wie folgt beantragen: 3305 voller Wert , 3308 nicht widersprochener Wert, 7002 dazu. 3100 widersprochener Wert, 7002 dazu, Anrechnung macht der Rechner selbst (bei mir zumindest). MwSt. und gesamte GK. Ganz unten die Kosen abziehen, die im VB bereits tituliert wurden.
Ann_Lachen
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#3

24.07.2012, 10:21

wir haben nichts begründet, lediglich mit MB Antrag auf streitiges Verfahren gestellt...
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#4

24.07.2012, 11:44

Durch das Kreuz im Mahnbescheid steht Euch bei (Teil-)Widerspruch/Einspruch die volle Gebühr nach 3100 zu. In Deinem Fall aus dem widersprochenen Betrag unter Anrechnung der 3305 aus dem widersprochenen Betrag.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Ann_Lachen
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#5

24.07.2012, 15:23

Ich danke euch!
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