Gegenstandswert bei Auskunftsanspruch im Erbrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Coco Lores
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#11

19.07.2012, 16:57

Ok dann muss ich das mal mit meinem Chef abklären morgen früh, danke schonmal! Hab hier auch noch in nem anderen Beitrag gesehen, da war die Rede von 10% des Wertes für Erteilung einer Auskunft! Bin mir auch noch nicht sicher was ich jetzt nehmen soll am besten ich klär das mit meinem Chef nochmal aber danke schonmal für die Auskunft!

Schönen Feierabend :wink1
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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