Terminsgebühr bei VU im schriftlichen Verfahren gem. § 495 a

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Pilgrim

#1

29.03.2012, 11:58

Mir ist schon ganz wirr im Kopf vom vielen Suchen, aber das Richtige habe ich für mich nicht gefunden.

- Klägervertreter
- schriftl. Vorverfahren
- GEG zahlt HF
- Erledigungserklärung gestellt: Zinsen und Kosten soll GEG tragen
- Beschluss des AG: Gericht beabsichtigt, gem. § 495a ZPO zu verhandeln
- GEG reagiert nicht
- VU im schriftl. Verfahren ergangen gem. § 495 a ZPO

Ich habe jetzt wirklich gar keine Ahnung, ob eine 1,2 oder nur eine 0,5 Terminsgebühr angefallen ist. Ich tendiere ja eher zur reduzierten.
gkutes

#2

29.03.2012, 12:02

guggst du einfach mal in VV Nr. 3104 (1) 1.
Pilgrim

#3

29.03.2012, 12:18

Also eine 1,3 VG aus der HF und eine 1,2 aus Zinsen + Kosten?
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#4

29.03.2012, 16:41

Was ist denn ein VU gem. § 495a ZPO? :kopfkratz
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Pilgrim

#5

30.03.2012, 07:37

Das AG hat im schriftlichen Verfahren gem. § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung das VU erlassen.
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#6

30.03.2012, 07:56

Was hat das Gericht erlassen... ein Urteil nach § 495a ZPO oder ein VU :?:
Beides zusammen wäre ja mehr als erstaunlich. :roll:
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Pilgrim

#7

30.03.2012, 07:58

Es steht groß und fett Versäumnisurteil drauf.
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#8

30.03.2012, 09:41

Ist es ein VU, dann erhältst du nur die 0,5. Handelt es sich jedoch um ein Endurteil, erhältst du eine 1,2 TG. So Enders RVG f. Anf. 15. Auflage, Rn.1132
rosa

#9

30.03.2012, 09:43

Es steht groß und fett Versäumnisurteil drauf.
und warum bringst du das VU mit 495a in Verbindung??
gkutes

#10

30.03.2012, 09:55

also: <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> 18. aufl. RN 35 zu 3105
Überschrift Versäunisurteil nach § 495a ZPO
Säumnis= 0,5TG
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