Streitwert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sunnylein
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#1

01.02.2012, 15:15

Wollte gerade eine VKH-Abrechnung machen, stehe aber heute irgendwie auf dem Schlauch ...

Habe folgendes Problem:

Im Protokoll steht:

"Der Streitwert wird für die Zeit bis 3. August 2011 auf 2.911,68 € festgesetzt und für die Zeit ab 4. August 2011 auf 3.492,00 €"

Wie rechne ich jetzt ab??

Vielen Dank schon mal im Voraus!
Mistfratz
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#2

01.02.2012, 15:21

Naja, kommt drauf an. Die Verfahrensgebühr wird ja immer nach dem höchsten Wert berechnet. Bezüglich Termins- u. ggf. Einigungsgebühr müssten man schauen, wann diese entstanden sind, oder wurde ein schriftlicher Vergleich durch Beschluss geschlossen?
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Adora Belle
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#3

01.02.2012, 15:37

Und interessant wäre auch noch, für welchen Wert die VKH bewilligt wurde. :pfeif
sunnylein
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#4

02.02.2012, 09:51

Also die Terminsgebühr ist erst dieses Jahr entstanden und der Vergleich wurde durch Beschluss geschlossen.

Für welchen Wert VKH bewilligt wurde? Im VKH-Beschluss steht nur VKH wird bewilligt, ist kein Wert angegeben!??
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#5

02.02.2012, 10:24

Und gab es da ne Klageerweiterung? Ist dafür auch VKH bewilligt?
sunnylein
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#6

02.02.2012, 11:27

Nein Klageerweiterung gab es nicht. Ist eine Unterhaltssache, es geht um Abänderung des Kindesunterhalts, der Unterhalt hat sich im August verringert (hätte ich vllt. dazu schreiben sollen)
Mistfratz
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#7

02.02.2012, 11:28

Also ich würde sagen, Du rechnest alle drei Gebühren aus dem höchsten Wert ab. Nachdem der SW ab 04. August 11 auf die 3492 € festgesetzt wurde, und nachher der Termin und die Einigung stattfand, würde ich so abrechnen.
sunnylein
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#8

02.02.2012, 16:48

Okay, ja das hatte ich auch überlegt.

Ich werde es so machen :smile:

Dankeschön
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