Wollte gerade eine VKH-Abrechnung machen, stehe aber heute irgendwie auf dem Schlauch ...
Habe folgendes Problem:
Im Protokoll steht:
"Der Streitwert wird für die Zeit bis 3. August 2011 auf 2.911,68 € festgesetzt und für die Zeit ab 4. August 2011 auf 3.492,00 €"
Wie rechne ich jetzt ab??
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Streitwert
Naja, kommt drauf an. Die Verfahrensgebühr wird ja immer nach dem höchsten Wert berechnet. Bezüglich Termins- u. ggf. Einigungsgebühr müssten man schauen, wann diese entstanden sind, oder wurde ein schriftlicher Vergleich durch Beschluss geschlossen?
- Adora Belle
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Und interessant wäre auch noch, für welchen Wert die VKH bewilligt wurde.
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Also die Terminsgebühr ist erst dieses Jahr entstanden und der Vergleich wurde durch Beschluss geschlossen.
Für welchen Wert VKH bewilligt wurde? Im VKH-Beschluss steht nur VKH wird bewilligt, ist kein Wert angegeben!??
Für welchen Wert VKH bewilligt wurde? Im VKH-Beschluss steht nur VKH wird bewilligt, ist kein Wert angegeben!??
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Und gab es da ne Klageerweiterung? Ist dafür auch VKH bewilligt?
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Nein Klageerweiterung gab es nicht. Ist eine Unterhaltssache, es geht um Abänderung des Kindesunterhalts, der Unterhalt hat sich im August verringert (hätte ich vllt. dazu schreiben sollen)
Also ich würde sagen, Du rechnest alle drei Gebühren aus dem höchsten Wert ab. Nachdem der SW ab 04. August 11 auf die 3492 € festgesetzt wurde, und nachher der Termin und die Einigung stattfand, würde ich so abrechnen.