Abrechnung Unterhalt in einer Verfahrenspfleschaft
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Als Verfahrenspfleger rechnest Du nach Stunden ab. Wir machen das immer nach Minuten und legen nen Zeitnachweis dran, welche Minuten entstanden sind. Pro Minute erhaltet Ihr dann 0,55 € gem. § 1 BvormVG + tatsächlich entstandene Auslagen und Mehrwertsteuer
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Ihr müsst vom Vormundschaftsgericht doch einen Beschluss erhalten haben, in der die Aufgabe des Verfahrenspflegers geregelt worden ist.
LG
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