Abrechnung Unterhalt in einer Verfahrenspfleschaft

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
adultera
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 31.01.2010, 12:11
Beruf: ReNo-Gehilfin
Software: Advoware

#11

07.11.2011, 15:18

Als Verfahrenspfleger rechnest Du nach Stunden ab. Wir machen das immer nach Minuten und legen nen Zeitnachweis dran, welche Minuten entstanden sind. Pro Minute erhaltet Ihr dann 0,55 € gem. § 1 BvormVG + tatsächlich entstandene Auslagen und Mehrwertsteuer
Urlaubsvertretung
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 17.05.2010, 15:27
Software: RA-Micro

#12

07.11.2011, 15:52

Ihr müsst vom Vormundschaftsgericht doch einen Beschluss erhalten haben, in der die Aufgabe des Verfahrenspflegers geregelt worden ist.

LG
Antworten