Erbscheinsverfahren nach RVG abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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samara
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#1

03.11.2011, 11:15

Hallo. Wir vertreten einen MA im Erbscheinsverfahren anwaltlich. Das AG hat durch Beschluss entschieden, dass die Gegenseite Alleinerbin wird. Dagegen haben wir Beschwerde eingelegt. Was können wir jeweils für die Vertretung und das Beschwerdeverfahren abrechnen? habe noch nie eine Nachlasssache abgerechnet. Vielen Dank im voraus.
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Panda
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#2

03.11.2011, 11:20

Hallo samara: Bitte ergänze Dein Profil hinsichtlich der Berufstätigkeit. :thx
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