Liebe Kolleginnen,
ich bin mir hier etwas unsicher welchen Gebührenansatz ich nehme
Kurzer Sachverhalt:
Unser Mandant ist Unterhaltsschuldner
Sohn ist Unterhaltsgläubiger
Unser Mandant ist seinen Unterhaltsverpflichtungen immer nachgekommen.
Sohn hat nun Ausbildung angefangen. In dieser Ausbildung verdient er so viel, dass der mit Beschluss festgesetzte Unterhaltsbetrag aus eigenem Einkommen gedeckt wird und somit die Unterhaltsverpflichtung unseres Mandanten erloschen ist.
Damit dennoch nicht vollstreckt wird, begehren wir die Herausgabe des vollstreckbaren, entwerteten Titels. Sollte dies nicht geschehen, haben wir angekündigt Abänderungsantrag beim zuständigen AG zu stellen.
Wie rechne ich ab:
1,3 GF
oder 0,3 nach 3309 ?