Mahnverfahren => streitiges Verfahren; Anrechnung vergessen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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meJuly
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#1

04.10.2011, 11:25

Hallo liebe Community,

habe sobenen von mir einen sehr sehr schlechten Fehler entdeckt.
Der Gegner hat gegen den MB Wiederspruch eingelegt. Es ging dann ins streitige Verfahren über. Klage wurde duch uns zurückgenommen. Gegenseite stellt seinen KFA, 1,3 Verfahrensgebühr ohne Anrechnung. KFB liegt vor und wurde durch unseren Mdt beglichen.

Nun liegt mir wieder die Akte vor -geistesblitz- da fehlt die Anrechnung der 0,5 auf die 1,3.

Die 2 Wochen für die sofortige Beschwerde sind um. Kann man vielleicht eine Rückfestsetzung beantragen?

MfG
meJuly
gkutes

#2

04.10.2011, 11:35

Stimmt doch so mit den 1,3. die 0,5 muss ja nur angerechnet werden, wenn sie auch geltend gemacht wird.

ganz korrekt wäre die Festsetzung 1,3 VG (wenn auch angefallen - ich weiß ja nicht, wann ihr die Klage zurückgenommen habt) und 2 x die Postpauschale
meJuly
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#3

04.10.2011, 11:43

gkutes hat geschrieben:Stimmt doch so mit den 1,3. die 0,5 muss ja nur angerechnet werden, wenn sie auch geltend gemacht wird.
Das erinnert mich dann an den § 15 a RVG. Der bezieht sich meines Erachtens nur auf die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Dann hätte die Gegenseite bei der Klageerwiderung noch beantragen müssen, das dem Kläger die Kosten für den Widerspruch auferlegt werden?

MfG
meJuly
gkutes

#4

04.10.2011, 13:44

nee - muss man nicht beantragen. Das gehört zu den Kosten des Verfahrens.
meJuly
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#5

04.10.2011, 13:58

oben habe ich geschrieben, dass der Widerspruch durch den Gegener erfolgt ist, sprich, durch den gegnerische Anwalt.
gkutes

#6

04.10.2011, 13:59

ja das ist klar. ich hab ja auch schon geantwortet.. ?
Xuka
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#7

04.10.2011, 14:00

Ist doch gut für euch, wenn die die Anrechnung vergessen haben. Sonst hätten sie doch für das Widerspruchsverfahren 0,5 VG + PuTe und für das streitige Verfahren 1,3 VG abzgl. 0,5 Anrechnung + PuTe geltend machen können. Ihr "spart" also einmal die Postauslagen... Mit § 15 Abs. 3 hat das aber nichts zu tun.
meJuly
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#8

04.10.2011, 14:06

ah stimmt. :roll:
die haben in diesem fall nur das gerichtliche abgerechnet aber nicht das mahnverfahren :thx
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