Abrechnung Bußgeldverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
strohblume
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#1

05.09.2011, 14:37

Habe noch ein anderes kostenrechtliches Problem und hoffe, ihr könnt mir helfen.

Waren in einer Bußgeldsache außergerichtlich tätig. Sache wurde dann ans Gericht abgegeben und das Gericht hat das Verfahren eingestellt und die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt.

Habe dann KfA gestellt und das Gericht hat wie immer die beantragten Gebühren enorm gekürzt.

Mandant ist rechtsschutzversichert und meine Frage ist hier, ob man gegenüber der RV die normalen Mittelgebühren abrechnen und die von der LJK gezahlten Gebühren in Abzug bringen kann?
Liebe Grüße Strohblume
naduh

#2

05.09.2011, 14:42

Ich verstehe jetzt nicht, warum ihr in einer Bußgeldsache einen KFA ans Gericht stellt. Das habe ich, soweit ich mich erinnere, noch nie gemacht, auch wenn die Kosten der Staatskasse auferlegt werden, ich dachte, die Anwaltskosten hat der Mandant trotzdem zu tragen.

Also wir rechnen immer gegenüber der RS ab und zwar die normalen Mittelgebühren.
strohblume
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#3

05.09.2011, 14:49

Die Kosten des Verfahren sowie die notwendigen Auslagen des Mandanten wurden der Staatskasse auferlegt, so dass ich ja einen KFA stellen kann.
Liebe Grüße Strohblume
naduh

#4

05.09.2011, 15:09

Boah, ich bin mir jetzt total unsicher, ob sich dann nicht die RS-Versicherung sagt, "sehen wir nicht ein, den Differenzbetrag zu bezahlen, die Sache fällt ja schließlich der Staatskasse zur Last".

Ich würde an deiner Stelle mal bei der RS anrufen, mit denen lässt sich eigentlich immer gut reden, und einfach mal nachfragen.
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Liesel
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#5

05.09.2011, 15:11

Die RSV wird hier auf die Erstattungspflicht der Staatskasse verweisen und keine weiteren Gebühren zahlen.
LEBE DEN MOMENT

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#6

05.09.2011, 15:11

Ich dachte eventuell, dass hat schon mal jemand praktiziert und die RV hat die Differenz bezahlt :wink:
Liebe Grüße Strohblume
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#7

05.09.2011, 15:14

Ich würde erst mal prüfen, ob die Kürzungen gerechtfertigt sind, meistens ist das nämlich nicht der Fall.

Vielleicht hilft dir das hier weiter:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=59&t=50250" target="blank
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
naduh

#8

05.09.2011, 15:18

Strohblume, deswegen würde ich mal diebzgl. die RS fragen. Das haben wir auch schon häufiger in anderen Angelegenheiten gemacht, wo wir von vorneherein wussten, dass eigentlich kein RS besteht, manche Versicherungen übernehmen dann aber kulanterweise die Kosten, also quasi ein bisschen verhandeln :-)
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#9

05.09.2011, 15:38

Habt ihr denn nur die Mittelgebühren genommen oder alles erhöht?
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#10

05.09.2011, 20:09

Wieso kriegt Euer Mandant überhaupt PKH, wenn er eine Rechtschutz hat?
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