Einigungsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Muschel
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#1

05.09.2011, 11:59

Hallo ihr Lieben,
brüte gerade über eine Abrechnung, eigentlich nicht so schwer, hab nur gerade nen Blackout. Es geht um eine außergerichtliche Sache (Herausgabe eines Bootsteges bzw. Räumung). Wir wurden beauftragt und haben mit der Gegenseite einen vor Ort Termin vereinbart. Bei diesem Termin hat der Gegner den Bootssteg geräumt und an unsere Mandantin herausgegeben. Entsteht jetzt die 1,5 Einigungsgebühr. Im "RVG für Anfänger" lese ich immer irgendwas von einem Vertrag der geschlossen werden muss.... :|
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Liesel
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#2

05.09.2011, 12:02

Wofür willst du denn die EG berechnen? Ihr habt eine Forderung geltend gemacht, diese hat der Gegner erfüllt. Ich würde hier die GeschG auf Grund des stattgefundenen Vor-Ort-Termins erhöhen.
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#3

05.09.2011, 12:06

Eine Einigungsgebühr kannst du hier nicht in Ansatz bringen.... Ihr habt euch mit der Gegenseite doch nicht geeinigt. Ihr wolltet die Räumung/Herausgabe. Er hat geräumt und herausgegeben!
Ich würde genau wie Liesel die GeschG erhöhen :wink:
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
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Muschel
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#4

05.09.2011, 12:15

:thx Mal gucken ob die RSV eine 2,0 Gebühr zahlt. :?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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#5

05.09.2011, 17:08

Versuch doch mal im Hinblick auf Vorbem. 3 III VV RVG die Terminsgebühr abzurechnen.

LG
yella
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#6

05.09.2011, 17:17

Ich tendiere auch zu einer Terminsgebühr.

LG
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#7

05.09.2011, 17:56

:shock: Gab es denn einen Klageauftrag?
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#8

05.09.2011, 20:02

"Die Terminsgebühr entsteht für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts; dies gilt nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber."

Im Hinblick darauf würde ich die Terminsgebühr abrechnen.

LG
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#9

05.09.2011, 20:16

Eine Terminsgebühr kann aber nicht neben einer Geschäftsgebühr entstehen.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Pepples
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#10

05.09.2011, 21:00

Urlaubsvertretung hat geschrieben:"Die Terminsgebühr entsteht für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts; dies gilt nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber."

Im Hinblick darauf würde ich die Terminsgebühr abrechnen.

LG
Dafür muss aber zumindest ein Klageauftrag vorgelegen haben. :wink:
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