zwei mal 7002??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mona87
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#1

02.09.2011, 13:05

Hallo zusammen,
hab wieder mal ein kleines Problem.

Wir waren außergerichtlich tätig, dann hatten wir klageauftrag und aber, nach mehreren Telefonaten mit der Gegenseite dann einen außergerichtlichen vergleich geschlossen .
ich würde so abrechnen:

1,3 Geschäftsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV
1,2 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3104 VV
0,8 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3101 Nr. 1, 3100 VV
0,65 Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 (4) VV
1,5 Einigungsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 1000 VV
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV

Meine Frage ist nun, ob ich die 7002 zwei mal abrechnen kann??
Ich bin mir nicht sicher.

viel dank schonmal.
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michi-bruce
...ist hier unabkömmlich !
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#2

02.09.2011, 13:07

Ich würde sagen 2 mal.
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petzilein
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#3

02.09.2011, 13:09

Auf jeden Fall ...... zweimal !!!
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
gkutes

#4

02.09.2011, 13:10

für jede Instanz / Angelegenheit gibt es je einmal die Pauschale
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Lovis
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#5

02.09.2011, 13:13

Mir ist aus einem RVG-Seminar auch bekannt, dass die Pauschale zweimal - also für das außergerichtliche und das gerichtliche Verfahren - genommen werden kann.
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
mona87
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#6

02.09.2011, 13:15

supi dankeschön
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