Hallo alle miteinander,
folgendes Problem habe ich:
Arbeitgeber will für fehlerhafte Arbeit vom Arbeitnehmer (den vertreten wir) Schadenersatz in Höhe von ca. 48.000 € haben.
Darüber wurde außergerichtlich gestritten.
Dann haben wir in der Sache Kündigungsschutzklage eingereicht weil er bevor der Schadenersatz kam gekündigt wurde. GW wäre hier 9.000 €.
GEgensseite hat Klageabweisung beantragt und später noch Widerklage wegen dem Schadenersatz eingereicht. GW hier auf einmal ca. 65.000 €.
Wie auch immer. Dann haben die sich verglichen.
Ich würde das jetzt so abrechnen:
1,3 GG aus 48.000 €
Ap
Ust
Summe
1,3 aus 74.000 € (da ja nicht derselbe Gegenstand oder?)
./. 0,65 GG aus 48.000 €
1,2 TG aus 74.000 €
1,0 EG aus 74.000 €
AP
Ust
Summe
Wi seht Ihr das?