Einigungsgebühr 1005 wenn Vergleich vom Gericht ausgeht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Curry
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#11

23.08.2011, 16:59

Die Terminsgebühr könnte hier auch anfallen - siehe Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Marco90210
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#12

23.08.2011, 17:03

Um die erste Frage zu beantworten das JobCenter. Und wegen der 3106 (sind ja vorm Sozialgericht) werde ich mal mit dem Chef bequatschen. Danke für den Tipp.
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Adora Belle
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#13

23.08.2011, 17:09

Oh, es geht gar nicht um Zivilrecht, sondern um Sozialrecht. Dann ist natürlich ein Verweis auf die ZPO auch eher blöd. Für Dich gilt die Terminsgebühr 3106, und ich les da nix von Anfall bei protokolliertem Vergleich. Aber dazu wissen andere sicher mehr. 8)
Marco90210
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#14

23.08.2011, 17:19

Im RVG für Anfänger steht ist umstritten (Rn2378) aber probieren kann man es ja mal.
gkutes

#15

23.08.2011, 18:59

ach deswegen 1005... sorry, hätte man auch selbst drauf kommen können :mrgreen: das nächste mal bitte trotzdem mit sagen :D
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