Unerwünschte Zusendung von Klageschriften im Zivilverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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samara
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#1

01.08.2011, 12:36

Hallo Leute! Wir haben öfters mal folgende Fallkonstellation: Wir vertreten die Mandanten im Rahmen der Beratungshilfe außergerichlich und die Gegenseite erhebt Klage, die uns dann vom Gericht mittels EB zugestellt wird. Wir wollen aufgrund des wirtschaftlichen Risikos die Beklagten jedoch nur dann vertreten, wenn diese uns zunächst mal einen Vorschuss zahlen, da wir nicht sicher sind, ob PKH bewilligt wird. Wie können wir in einem solchen Fall verfahren, um uns auch entsprechend abzusichern? Dürfen wir die Unterlagen an das Geiricht zurücksenden mit der Mitteilung, dass uns keine Vollmacht im gerichtlichen Verfahren erteilt wurde? Und gleichzeitig an die Mandantschaft eine Vorschusskostennote mit Honorarvereinbarung??? Oder lieber Vertretungsanzeige??? Ich würd gerne wissen, wie andere in solchen Fällen verfahren. Hier geht es um kleinere Streitwerte, die für uns einfach nicht wirtschaftlich sind.

Das Interessante ist, dass das selbse Amtsgericht SÄMTLICHE Klageschriften in Familiensachen (inclusive Unterhaltssachen) immer an die Mandanten selbst schickt mit dem HInweis, dass das Anwaltsbüro die Unterlagen NICHT bekommt :lol:
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Pepsi
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#2

01.08.2011, 12:56

ich würde die Mandantn schnell anschreiben und eben um Vorschuss bitten (vielleicht geht das ja noch am selben Tag, so dass du Frist geben kannst binnen 2 Wochen und ansonsten die VA nicht rausgeht.. ?!)

vielleicht weil der SB im Familienreferat schlauer ist ;-)
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Adora Belle
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#3

01.08.2011, 13:35

Ich würde die Klageschrift mit unerledigtem EB zurück an das Gericht schicken. Gleichzeitig kann man ja schon mal den Mandanten darüber informieren, daß demnächst mit Eingang der Klageschrift zu rechnen ist, und in welcher Höhe Vorschuß zu leisten ist, falls Ihr dann mandatiert werden sollt.
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#4

01.08.2011, 14:23

Genau so wie Adora Belle machen wir´s auch, dann hat man keine Fristen zu beachten und gerät nicht in Stress mit den Sachen.
Grüße - sansibar
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samara
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#5

01.08.2011, 16:37

Schreibt ihr denn irgendetwas an das Gericht, ich mein, den Grund, warum man die Sachen zurückschickt?
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Adora Belle
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#6

01.08.2011, 16:43

Hast Du selbst schon geschrieben im ersten Post - es wurde (noch) kein gerichtlicher Vertretungsauftrag erteilt.
samara
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#7

01.08.2011, 16:47

Oh!!! Vielen Dank, dann mach ich das auch so. Ich dachte, man sollte noch mehr ausführen. :thx
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#8

01.08.2011, 22:20

ist natürlich für euch am besten, aber sofern klar ist das ihr vertreten sollt und damit zu rechnen ist, dass der Vorsschuss kommt (evtl. mal mit Mdt telefonieren), kann man auch erstmal "annehmen"
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