Eilig ! Scheidungsfolgenvereibarung mit VA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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RenoNRW
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#1

14.07.2011, 22:03

Hallo,

brauche mal ganz dringend einen Rat

Wir haben eine Scheidungsfolgenvereinbarung gemacht, mit VA...

welchen Streitwert kann ich nun nehmen? § 50 Abs. 1 FamGKG sagt dass ich "für jedes Anrecht 10 Prozent, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten. Der Wert nach Satz 1 beträgt insgesamt mindestens 1 000 Euro" ...

was kann ich nun machen??

Vielen Dank!
Tut das, was ich auch tun würde :-)
sansibar
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#2

15.07.2011, 08:29

Feststellen, welche Anrechte die Parteien haben, und das entsprechend der Vorschrift addieren.
Grüße - sansibar
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#3

16.07.2011, 20:43

Also darf ich einen höheren Streitwert als bei den 10 % pro Anrecht ?

Das ist meine eigentliche Frage, denn der Streitwert geht ganz schön in die Höhe.

Da ich leider krank bin kann ich zZ nicht in den Fall schauen ... :( würde aber gerne ne Lösung finden ........
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#4

18.07.2011, 08:57

Ich verstehe deine Nachfrage nicht richtig: Wenn die Vereinbarung vor der Scheidung war, pro Anrecht 10%, wenn nach der Scheidung, 20%,insgesamt mindestens 20%. Das hast du doch selbst zitiert.So ist die VOrschrift und das kann man sich nicht anders aussuchen.
Grüße - sansibar
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#5

20.07.2011, 21:45

Ja meine Frage war, ob man am Streitwert also nix machen kann und die is ja damit beantwortet

:thx
Tut das, was ich auch tun würde :-)
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