bereits versandte Rechnung korrigieren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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samara
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#1

21.05.2011, 16:37

Hallo! Wir haben folgendes Problemchen: im PKH-Verfahren stellt sich heraus, dass wir die falsche Beklagte verklagt haben (durch Vermieterwechsel kam es zu verschiedenen Rechtsnachfolgern). Die (falsche) Beklagte erhielt von uns vor EInleitung des PKH-Verfahrens unsere Gebührenrechnung. Sie trägt jetzt im PKH-Verfahren vor, dass sie nicht passivlegitimiert ist und dass auch die Passivlegitimation in Bezug auf unserer Rechnung bestritten wird.

Meine Frage ist jetzt: Können wir diese Rechnung, die bereits versandt wurde und Gegenstand des PKH-Verfahrens ist jetzt noch korrigieren (Empfänger) und sie dem richtigen Adressaten übersenden? Ist das legitim? Oder müssen wir zwangsläufig eine neue Rechnung erstellen.

Und meine nächste Frage: sollten wir nunmehr dem falschen Adressaten außergerichtlich mitteilen, dass sich die Rechnung erledigt hat??? oder lieber im Rahmen des PKH-Verfahrens über das Gericht? wie macht man das am besten? ich möchte nicht, dass die uns dannach wegen falscher Rechnung in Anspruch nehmen....
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#2

21.05.2011, 21:01

Oje,so eine Sache mit der Aktiv- bzw. Passivlegitimation kann echt kompliziert werden. Das ist eigentlich eine Angelegenheit, die lieber der Anwalt selber entscheiden sollte. Also ich persönlich würde es ablehnen,mich um so etwas zu kümmern, weil ich ungern für einen evtl. Fehler die Haftung übernehmen möchte. Bitte da doch lieber deinen Chef, sich hier um dieses Thema zu kümmern. Da bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
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#3

21.05.2011, 21:10

@ samara: 123, was ist das denn für ein Beruf???

Nachdem trinity vorschlägt, der RA/Dein Chef soll entscheiden, habe ich mal kurz auf den Profil geschaut. Hätte ja sein können, Du bist selber Chef!?
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Pepsi
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#4

21.05.2011, 21:13

mal ne ganz andere Frage, warum bekommt der Beklagte überhaupt von euch ne Rechnung?
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