Hallo,
kan mir jemanden bei folgendem problem helfen - danke:
Wir haben für den Mandanten zunächst einen Mahn und dann einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Leider ist bei der gegenseite nichts zu holen, sodass weder die hauptforderung noch die nebenforderungen samt unserer Gebühren beibringbar sind.
Unser Mandant weigert sich stetig unsere rechnung zu bezahlen, denn das sei Sache des Schuldners. Die Frage ist, kann in einem solchen Fall auch die Kostenfestsetzung gegen den Mandanten betrieben werden?
Wenn so, wohin beantrage ich - zum zentralen Mahngericht?
Herzlichen Dank!
Kostenfestsetzung gegen Mandanten nach Mahnbescheid
Danke für den netten Hinweis. Wie man leicht an dem Profil erkennen kann bin ich hier nich daheim. Die Suchfunktion habe ich erfolglos bnenutzt, was an mir liegen mag, aber meine Frage trotzdem nicht beantwortet.
- Liesel
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Dein Profil sagt aber nicht viel aus.
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Viel mehr aber auch nicht.PAHS1 hat geschrieben:es vermittelt, dass ich gerade mal 5 Postings habe......
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Vielleicht solltest Du anstatt zu diskutieren das Profil einfach ergänzen, damit die Allgemeinheit sieht, wer die Frage stellt. Rechtsberatung ist hier nämlich nicht erlaubt! Lies mal die Forenregeln.
~ Grüßle ~
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