Abrechnung Versorgungsausgleich abgetrennt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adora Belle
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#11

19.04.2011, 16:26

Ist aber noch nicht rechtskräftig. Ruf doch mal beim Gericht an und frag, wie die das sehen. Ggf. kannst Du den Antrag noch stellen.
Zaubermaus007
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#12

20.04.2011, 14:50

Adora Belle hat geschrieben:Ist aber noch nicht rechtskräftig. Ruf doch mal beim Gericht an und frag, wie die das sehen. Ggf. kannst Du den Antrag noch stellen.
Aber die Instanz ist beendet, egal ob rechtskrätig oder nicht. Ich würde allerdings auch beim Gericht anrufen, bestimmt kannst du den Antrag noch fix stellen.
Lachgummi
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#13

08.06.2011, 11:00

meine frage wäre jetzt, wenn die scheidung in 2004 war, der Versorgungsausgleich im Dez. 2010 wieder aufgenommen wurde. VKH wurde für die Scheidung gewährt mit dem zusatz, dass es auch für die Folgesache VA gilt. Das Verfahren ist jetzt abgeschlossen. Kann ich trotz dem BGH Urteils gegenüber Gericht abrechnen oder hab ich pech gehabt weil ich keinen neuen antrag auf vkh gestellt habe?

wollte ja bei gericht anrufen. aber die wollen heute nicht sprechen :p
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Adora Belle
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#14

08.06.2011, 12:48

M.E. kommt das darauf an, welche Linie an Eurem Gericht vertreten wurde zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme. Die Berliner Familiengerichte haben bis zur BGH-Entscheidung in den Wiederaufnahmeschreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die PKH/VKH nebst Beiordnung fortgilt. Solange ich nix anderes höre, vertraue ich darauf. :roll:
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