Abrechnung Versorgungsausgleich abgetrennt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Skyline
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#1

03.03.2010, 17:40

Hallo alle da draußen :D

Hab mal wieder ein Problem:

Im Jahre 1998 haben wir eine Scheidungssache nach BRAGO ! und DM abgerechnet. Versorgungsausgleich wurde abgetrennt. Scheidung Streitwert: 5.000,00 DM , Versorgungsausgleich 1.000,00 DM

Meine damalige Kollegin hat abgerechnet im Rahmen der PKH : eine Prozessgebühr aus 6.000 DM, eine Verhandlungsgebühr aus 6.000 DM und eine Beweisgebühr aus 5.000,00 DM. Sie hat also den Streitwert für den Versorgungsausgleich, damals 1.000 DM als Streitwert für Prozess- u. Verhandlungsgebühr mitberechnet. Die PKH-Liquidation haben wir voll erstattet bekommen. So jetzt im Jahre 2010 , RVG- Zeit und Euro- Zeit ja teilt uns das Gericht mit, dass der Versorgungsausgleich nun durchgeführt werden kann. Hierauf teilen wir mit, bitte im schriftlichen Verfahren entscheiden. Jetzt kommt irgendso ein komischer Beschluss, wo drin steht, dass jetzt der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde und dem Rentenkonto der Antragstellerin XY € gutgeschrieben werden können. Gegenstandswert des Verfahrens nach FamGKG 1.000,00 Euro. Habt Ihr mit solchen Sachen Erfahrung ? Muss ich jetzt nochmal eine PKH-Liquidation einreichen und wenn ja wie ? :cry:
Zaubermaus007
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#2

04.03.2010, 07:33

Du kannst jetzt nach RVG abrechnen und musst die bereits erhaltenen Beträge anrechnen. Es gibt auch schon einiges dazu im Forum...
Skyline
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#3

10.03.2010, 13:29

Jetzt sagt mir mein Chef ich soll neu abbrechnen aber nur den Streitwert für den Versorgungsausgleich nehmen also 1.000,00€ 1,3 verf.Geb und 1,2 Termin? Häh
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#4

12.03.2010, 09:55

Du kannst ja auch neu abrechnen nach dem neuen Streitwert. Aber die bereits für das damalige VA-Verfahren erhaltene Beträge musst du anrechnen...
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LuzZi
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#5

19.04.2011, 15:42

Ich kram mal den alten Thread wieder raus, hab jetzt die gleiche Klamotte. Es wäre nett, wenn mal jemand über meine Abrechnung gucken würde.

GW: 1.000,-- €
1,3 VG
1,2 TG
Ausl.
Mwst.
Gesamt
- 90,-- € (10/10 PG + 10/10 VG, nach 500,-- € jeweils 45,-- €)
Rest

Der Wert für den VA wurde 2002 auf 500,-- € festgesetzt. Die Prozess- und die Verhandlungsgebühr nach BRAGO haben wir damals wie beantragt von der Landeskasse gezahlt bekommen.

Richtig so? :oops:

*edit*
Hatten damals PKH, habe jetzt nicht erneut VKH beantragt, weil unsere Fachanwältin meinte, das braucht man nicht. War das überhaupt ok so?
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#6

19.04.2011, 15:59

*edit*
Hatten damals PKH, habe jetzt nicht erneut VKH beantragt, weil unsere Fachanwältin meinte, das braucht man nicht. War das überhaupt ok so?
http://blog.beck.de/2011/03/08/wiederau ... gesprochen
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#7

19.04.2011, 16:02

Tolle Wurst. :roll:
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#8

19.04.2011, 16:04

Mit deiner Abrechnung hab ich mich jetzt nicht wirklich beschäftigt, s. den Link von Kitty. Da die BGH-Entscheidung aber relativ neu ist, haben wir den Anwälten meist Gelegenheit gegeben, noch fix VKH zu beantragen...
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#9

19.04.2011, 16:07

In Berlin wurde vor der BGH-Entscheidung die Ansicht vertreten, daß die einmal bewilligte PKH weiter gilt. Stand dann auch so im Wiederaufnahme-Schreiben des Familiengerichtes. In diesen Fällen gehe ich jetzt davon aus, daß trotz der inzwischen ergangenen Entscheidung des BGH die Bewilligung fortwirkt.

Wenn Dein VA-Verfahren jetzt noch nicht abgeschlossen ist, kannst Du doch immer noch VKH beantragen, LuzZi. Und solltest es auch, schließlich sind die Streitwerte jetzt viel höher, und Du kannst - unter Anrechnung der 90,- EUR - erneut abrechnen.
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#10

19.04.2011, 16:23

Doch, das Verfahren ist abgeschlossen, heute kam der Beschluss. :?
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