![Ich versteh nur Bahnhof :bahnhof](./images/smilies/bahnhof.gif)
Es geht um eine Scheidungssache. EL leben seit 2007 getrennt, SchA wurde Mitte 2010 eingereicht, weil EL vorher keinen Grund dafür gesehen haben.
Am 27.08.10 war Verhandlung und das Scheidungsurteil ist seit eben diesem Tag rechtskräftig.
Soweit so gut... Kommen wir nun aber zu meinem Problem.
Im Protokoll steht:
Das Versorgungsausgleichsverfahren wird gem. § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG abgetrennt. (...)
SW für das Scheidungsverfahren wird festgesetzt auf 7.932 €.
Lt. Urteil werden Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben.
Meine Kollegin hat nun gegenüber dem Mdt. abgerechnet. Allerdings NUR die Scheidung, weil keiner drauf geachtet hat, dass VA abgetrennt worden ist. Da Mdt. nicht zahlt, hat sie unsere Vergütung festsetzen lassen.
Jetzt haben wir den Beschluss VA bekommen. Dort wird der Verfahrenswert für VA mit 2.379,60 € angegeben.
Nun meine Frage: Wie rechne ich das gegenüber unserem Mdt. ab? Muss ich die beiden Werte zusammenrechnen oder eine gesonderte Rechnung für VA machen? Wenn gesonderte Rg. ganz normal mit 3100 usw.?!
Ich hab absolut keine Ahnung..
![Keine Ahnung-Smiley :ka](./images/smilies/ka.gif)
Danke schonmal für eure Hilfe.