Geschäftsgebühr / PKH Anrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Randfichte72
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#1

10.03.2011, 09:43

Guten Morgen liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich habe heute einen Knoten im Hirn. Unter der Suchfunktion habe ich nicht das passende gefunden. Folgendes Problem:
Wir haben Mdt. (Antragsteller) vertreten, Streitwert 600 Euro. Für die außergerichtliche Tätigkeit hat Mdt. Kosten an uns gezahlt (Geschäftsgebühr, Auslagen, USt). Dann ging es ins selbst. Beweisverfahren. PKH wurde bewilligt. Jetzt soll ich abrechnen. Frage:

Muss ich die Anrechnung der GG in der PKH-Abrechnung vornehmen oder kann ich dort die volle VG reinnehmen und dem Mdt. über die hälftige GG eine Gutschrift erteilen und das Geld an ihn erstatten? Ich bin eigentlich für die Anrechnung in der PKH-Abrechnung, aber mir im Moment voll unsicher.
DAnke für Eure Hilfe!
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Anahid
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#2

10.03.2011, 17:38

Du musst doch bei der PKH-Abrechnung angeben, ob Du Vorschüsse erhalten hast und da zählt natürlich der anrechenbare Teil der Geschäftsgebühr, die Du bereits vereinnahmt hast, zu. Also ist das entsprechend in der PKH-Abrechnung auch anzurechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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