...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Naturini
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#1
07.02.2011, 15:32
Hallo,
ich habe hier zwei Sachen wo ich mir bei den Abrechnungen nicht sicher bin wie ich die mache. In der ersten Sache hat unsere eine Mandantin PKH bekommen und die andere nicht. Wie mache ich denn jetzt meine Abrechnung gegenüber der Staatskasse und der 2. Mdtin?
Des Weiteren vertreten wir in einer anderen Sache eine Versicherung sowie den Mdt. Rechne ich in dieser Sache voll mit der Erhöhung bei der Versicherung unseres Mandanten ab?
Schon mal vielen Dank
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Micsi11
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#2
08.02.2011, 13:09
Hallo,
würde bei 1. Fall PKH abrechnen bezüglich 1. Mdtin und dann die Differenz zwischen Regelgebühren und PKh-Gebühren bei 2. Mdtin.
Im zweiten Fall: Ja.