Abrechnung bei Einspruch Teil-VU + GbR =wieviele AG?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tine001
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#1

19.11.2010, 10:32

Hallo,

wir waren für eine GbR tätig. GbR stellt einen Auftraggeber dar, oder?

Zuerst waren wir außergerichtlich tätig, dann haben wir Klage eingereicht, es fand ein GT statt, Gegenseite ist zu diesem nicht erschienen, es erging ein Teil-VU. Gegen dieses hat die Gegenseite Einspruch eingelegt. Über diesen Einspruch wurde verhandelt im Gt. Letztenendes wurde Vergleich geschlossen.

Mit Mdt würde ich abrechnen: 1,3 GG + 1,3 VG +1,2 TG + 1,0 EG . Wenn nach Einspruch verhandelt wird, wird doch die 0,5 TG zur 1,2 TG, oder?

und im KFA würde ich dann auch die 1,3 VG + 1,2 Tg + 1,0 EG machen, weil GG nicht tituliert wurde.

Denk ich heute ausnahmsweise mal richtig?

Lg Tine
Zuletzt geändert von tine001 am 19.11.2010, 11:13, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

19.11.2010, 11:06

Für mich wäre die GbR nicht ein Auftraggeber. Kommt auch drauf an, wie das Rubrum im Urteil ausschaut. Meist ist ja 1. Herr sowieso, 2. Herr sowieso, beide mit ihrer Privatanschrift 3. die GbR mit Anschrift, also m.E. nach 3 Auftraggeber usw.

Ansonsten abrechnen gegenüber Mandant: GG,VG, TG, EG. Erhöhung nicht vergessen. Den KfA genauso.
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.

Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
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#3

19.11.2010, 11:12

im urteil steht nur eine klägerin, also nur die GbR, also auch nur ein AG?
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#4

19.11.2010, 11:14

jup, dann kannste nur 1 AG nehmen
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