PKH abrechnen oder nicht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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fruchtzwergi
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#1

18.11.2010, 17:41

Hallo Foris,

ich hab hier ne Akte liegen, wo ich mir nicht so ganz sicher bin, wie ich vorgehen soll. Daher hab ich auch keine gescheite Überschrift gefunden... :)

Also, folgender Sachverahlt:

Es geht um ein Scheidungsverfahren.
Unsere Mdtin hat PKH beantragt und bewilligt bekommen.
Der EM hat uns gegenüber schriftlich erklärt, dass er die Hälfte der Kosten tragen wird.

Rechne ich jetzt erst PKH ab, damit ich wenigstens schonmal die Gebühren habe, falls er jetzt doch nicht zahlen will oder rechne ich gegenüber dem EM ab und dann erst PKH mit dem HInweis, dass wir schon einen Betrag X erhalten haben?

Danke für Eure HIlfe/Tipps.

LG
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Badeschlappe26
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#2

18.11.2010, 19:18

Ich würde die PKH abrechnen und mit dem Ehemann die Differenzkosten abrechnen. Aber mit meiner Meinung stoße ich hier bestimmt (wieder) auf Kritik. 8)
Es grüßt

die Schlappe
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Kerstinchen
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#3

18.11.2010, 22:01

@ Badeschlappe26

Nein nein, ich würde es auch so machen wie Du :)
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lucy1510
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#4

19.11.2010, 09:44

Kostenschuldnerin ist ja in erster Linie die Mandantin. Intern können die absprechen, was sie wollen. Du kannst versuchen, dem Gegner die Differenzgebühr in Rechnung zu stellen; eine Anspruchsgrundlage habt aber weder Ihr noch die Mandantin. Vorsichtig wäre ich, wenn Du - wie ja eigentlich immer - die Wahlanwaltsgebühren mit ansetzt. Wenn die irgendwann doch gezahlt werden, musst Du darauf achten, dass Ihr nicht doppelt bekommt.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

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