Abrechnung über Vertragsgestaltung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Ichbins2010
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 319
Registriert: 28.02.2010, 15:10
Software: Advoware

#1

02.11.2010, 13:22

Hallo!

Ich habe schon die Suchfunktion genutzt, aber leider nichts gefunden.
Wie rechnet man folgendes ab:

Mandant kommt zu RA und legt einen GbR-Vertrag vor, der geprüft werden soll. RA prüft und verbessert den Vertrag.

Was kann man in so einem Fall abrechnen? Wenn ich in die KostO gehe, dann finde ich auch nichts passendes? Müsste man in so einem Fall eine Vergütungsvereinbarung treffen, und wenn ja, wie sieht diese am besten aus? Haben das hier so noch nie gemacht. Oder doch Auffangstreitwert?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

Danke!
jessi91
Forenfachkraft
Beiträge: 109
Registriert: 25.06.2010, 11:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Kirchheim Teck

#2

02.11.2010, 14:11

Bei Vertragsangelegenheiten würde ich dir raten, eine Stundenabrechnung vorzuschlagen... Da fallen meist viele Stunden an, die dein Anwalt dann abrechnen kann..mit Auslagen und USt.

Ansonsten dann halt eine Geschäftsgebühr...
Ichbins2010
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 319
Registriert: 28.02.2010, 15:10
Software: Advoware

#3

02.11.2010, 16:16

Und was ist in einem solchen Fall für eine Stunde angemessen?
jessi91
Forenfachkraft
Beiträge: 109
Registriert: 25.06.2010, 11:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Kirchheim Teck

#4

04.11.2010, 17:20

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen kommt es darauf ob eure Kanzlei in einer Großstadt ist oder nicht, und aus welcher fianziellen Schicht euer Mandant kommt..Sie ist ziemlich individuell...

Wir nehmen z. B. einen Stundensatz von € 190 - 200...

Es muss auf jeden Fall angemessen sein, der Umfang spielt auch eine Rolle
Benutzeravatar
Lola
Forenfachkraft
Beiträge: 108
Registriert: 10.04.2007, 18:47
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin in Teilzeit und nach Wiedereinstieg
Wohnort: Hamburg

#5

04.11.2010, 17:33

bei uns ist lediglich einen Stundensatz von 120-150 EUR üblich. Bei Veträgen dieser Art könnt ihr aber auch eine Pauschale nehmen. Auch dabei kommt es wieder auf Eure Vorstellungen an.
Wenn Ihr bisher nichts vereinbart habt, würde ich den durchschnittlichen Stundensatz eines Anwaltes nehmen, der m.E. bei 150,- EUR liegt. Dann mit der Anzahl der Stunden berechnen, die ihr für den Vetrag aufgewandt habt.

Gruß, Lola
Antworten