Hallo Ihr Lieben,
ich hab hier ne neue Unfallsache aufn Tisch. Wir haben zwei Mandanten, einmal den Fahrer und den Beifahrer und wollen die Schadensregulierung gegenüber der HUK abwickeln. Mein Problem ist jetzt, dass ich nicht weiß, ob ich daraus zwei eigene Sachen machen kann, also 2 Akten anlegen kann oder ob es eine sein muss. Mein Chef sagte was von DAV-Abkommen und dass das da geregelt wäre! Hab ich gegoogelt und find nix!
Ich hab das mal hier bei Kostenrecht reingeschrieben, weil ich dann so auch abrechnen muss
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!
DAV Abkommen
- sunny84
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Also erstmal: Das DAV-Abkommen gibts nicht mehr. Es gibt aber noch ein paar Versicherung, die nach bestimmten Abrechnungsgrundsätzen abrechnen. Die HUK gehört allerdings nicht dazu.
Was deinen Fall angeht: Auf jeden Fall zwei Akten anlegen und getrennt abrechnen. Es geht ja um zwei völlig unterschiedliche Ansprüche.
Was deinen Fall angeht: Auf jeden Fall zwei Akten anlegen und getrennt abrechnen. Es geht ja um zwei völlig unterschiedliche Ansprüche.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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- sunny84
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Dann soll er dir mal genau erklären, was da in dem DAV-Abkommen drin stehen soll und warum das in diesem Fall greifen sollte, wenns es eigentlich gar nicht mehr gibt.
Das würd mich dann übrigens auch mal interessieren
Viel Glück beim Diskutieren.
Das würd mich dann übrigens auch mal interessieren
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haha... hab gewonnen und das ging mal richtig schnell
er sagte nur, er dachte er lässt es einfach mal in unser Gespräch miteinfließen! Wenn die Huk eh nicht dazugehört, hat sich das ja erledigt!
Also vielen Dank nochmal für Deine super schnelle Hilfe!
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- sunny84
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Auch nicht schlechter dachte er lässt es einfach mal in unser Gespräch miteinfließen!
Aber schön, dass er so schnell einsichtig war.
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-AllianzKann mir jemand sagen, bei welchen Versicherungen man die höhere Gebühr nehmen darf?
- VVD (die gehört irgendwie zur Allianz)
- DEVK
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- öffentliche Brandkasse Oldenburg
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Sowas kann übrigens auch mal problematisch werden, ist meinem Ex-Chef mal passiert: Er hat auch Fahrer und Beifahrer vertreten und dann stellte sich bei der Bearbeitung irgendwann raus, dass der Fahrer einen Fahrfehler gemacht hat und der Beifahrer Ansprüche gegen ihn hatte. Und mein Chef saß plötzlich zwischen den Stühlen. (Er hat dann beide Mandate an andere Anwälte abgegeben und selbst gar nichts abgerechnet). Also wenn so was in eurem Fall drohen könnte, kannst du ja deinen Chef auf das mögliche Problem hinweisen und damit gleich zeigen, dass du mitdenkst.esmiralda hat geschrieben:Wir haben zwei Mandanten, einmal den Fahrer und den Beifahrer und wollen die Schadensregulierung gegenüber der HUK abwickeln.