Gerichtskostenrückerstattung b Klagerücknahme in II.Instanz

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nala
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#1

14.10.2010, 10:11

Hallo Ihr Lieben,

wisst Ihr, wieviel man Gerichtskosten zurückerstattet bekommt, wenn man im Termin zur mündl. Verhandlung im Berufungsverfahren die Klage zurück nimmt? Bekommt man von den Gerichtskosten für die II. Instanz da überhaupt etwas zurück?

Vielen Dank
Nala
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Liesel
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#2

14.10.2010, 10:16

Berufungsverfahren: Nr. 1220 bis 1227 GKG
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#3

14.10.2010, 10:18

Schau mal in Nr. 1220 ff GKG:
http://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2" target="blank ... _1_90.html
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