Hallo Ihr Lieben,
wisst Ihr, wieviel man Gerichtskosten zurückerstattet bekommt, wenn man im Termin zur mündl. Verhandlung im Berufungsverfahren die Klage zurück nimmt? Bekommt man von den Gerichtskosten für die II. Instanz da überhaupt etwas zurück?
Vielen Dank
Nala
Gerichtskostenrückerstattung b Klagerücknahme in II.Instanz
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Berufungsverfahren: Nr. 1220 bis 1227 GKG
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Schau mal in Nr. 1220 ff GKG:
http://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2" target="blank ... _1_90.html
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