EILTTTTTT!!!! Mietsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jennox
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#1

01.10.2010, 14:24

Kurze Anfrage. Mach eben n Aufforderungsschreiben in ner Mietsache. Die ist sehr umfangreich. Und eigentlich ist mir soweit alles klar. Nur fordern wir für die Miete im Voraus für Okt., Nov. und Dez. für den Keller. Kann ich das auf den Gegenstandswert mit draufschlagen oder geht das nicht, dass es ja eigentlich noch nicht angefallen ist???!!!

Is echt ganz dringend.

LG
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Blacky29
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#2

01.10.2010, 14:26

Meines Erachtens kann die Miete im Voraus nicht geltend gemacht werden, da diese ja noch gar nicht fällig ist.
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misspinky1984
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#3

01.10.2010, 14:27

Würde ich auch so sehen :wink:
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#5

01.10.2010, 14:28

es sei denn, es ist vertraglich so vereinbart, dass die Miete eben vorher zu zahlen ist..... wenn nicht, könnt ihr sie m.E. auch nicht geltend machen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
rosa

#6

01.10.2010, 14:28

Die Aufforderung setzt Fälligkeit Voraus !
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Nicoleks
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#7

01.10.2010, 14:30

:zustimm
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