Hallo zusammen!
Ich stehe total auf dem Schlauch folgender Fall:
Wir haben am 14.02. einen MB beantragt und am 03.04. einen VB, dann legt GRAe Einspruch gegen VB ein, Verfahren geht ans AG, nach Rücksprache mit GRAe wird der Einspruch gegen den VB zurückgenommen!
- Gilt VB jetzt noch, trotz Einspruch (die Kosten für MB und VB sind ja bereits im VB enthalten)?
- Welche Gebühren kann ich jetzt beim AG festsetzen lassen?
1,3 VG Nr. 3100
abzgl. 1,0 VG Nr. 3305
Auslagen
MwSt
Vielen lieben Dank im Voraus!
Welche Gebühren kann ich festsetzen lassen?
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Registriert: 04.04.2006, 12:36
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ja, vb gilt nach einspruchsrücknahme. habt ihr ihn schon erhalten? ansonsten einfaches schreiben ans mahngericht mit hinweis auf einspruchsrücknahme und bitte um übersendung des vb.
das mit den gebühren ist absolut richtig!
das mit den gebühren ist absolut richtig!
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
evelyn
VB haben wir bereits in der Akte. Die Einspruchsrücknahme wurde an das streitige AG Leverkusen geschickt nicht aber ans AG Euskirchen. Sollten wir das noch nachholen?
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)