Kurz den Sachverhalt:
Unser Mdt. fuhr auf einen Parkplatz. Vor ihm ein Kleinbus, der sehr langsam fuhr. Unser Mdt. wollte an diesem vorbeifahren, als der Kleinbus plötzlich in seine Richtung lenkte, wobei es fast zum Unfall kam. Der Kleinbusfahrer stieg aus und beschimpfte unseren Mdt. arg. Der Kleinbusfahrer hatte eine ordentliche Statur und unser Mdt. bekam es mit der Angst zu tun. Er ging zu seinem Pkw und holte sein Messer und ging damit auf den immer noch schimpfenden Kleinbusfahrer zu, er hat ihm das Messer vorgehalten und nur gesagt, er solle ihn in Ruhe weiterfahren lassen. Nun hat dieser Kleinbusfahrer Anzeige gegen den Mdt. gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen unseren Mdt. eingestellt.
Die Rechtsschutz zahlt ja nicht in Strafsachen. Unser Mdt. will natürlich auch nicht zahlen. Kann ich nun die Rechnung an den Kleinbusfaher stellen ? Oder muss man eine neue Akte anlegen und Schadensersatz wg. der Gebühren gegen den Kleinbusfahrer geltend machen ?
Strafsache, wer muss den RA. bezahlen ?
- sunshine24
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Ähm, ja schön, dass der Mandant nichts zahlen will, muss er aber. In erster Linie schuldet der Mandant eure Rechtsanwaltskosten. Da die StA das Verfahren eingestellt hat, gehe ich davon aus, dass euer Mandant "seine notwendigen Auslagen selbst zu tragen hat."
Und dass die RSV in Strafsachen generell nicht zahlt, stimmt nicht. Die zahlen nur bei Vorsatztaten nicht. Dass ist der Hauptgrund, den ich kenne.
Ich seh hier auch keinen Grund, warum man den Kleinbusfahrer die Gebühren in Rechnung stellen sollte. Vielleicht weiß aber jemand anders mehr.
Und dass die RSV in Strafsachen generell nicht zahlt, stimmt nicht. Die zahlen nur bei Vorsatztaten nicht. Dass ist der Hauptgrund, den ich kenne.
Ich seh hier auch keinen Grund, warum man den Kleinbusfahrer die Gebühren in Rechnung stellen sollte. Vielleicht weiß aber jemand anders mehr.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Wenn einer mit einem Messer auf den anderen losgeht oder auch nur bedroht, dürfte das wohl kaum Fahrlässigkeit sein. Der Messerschwinger soll froh sein, dass das Verfahren eingestellt wurde. Mahnbescheid und fertig.
- sunshine24
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So hatte ich das auch nicht gemeint (falls das auf meinen Satz bezogen war). Mir schon klar, dass das Vorsatz ist, aber die Aussage "Die RSV zahlt bei Strafsachen ja nicht" ist nicht richtig, deswegen hatte ich das geschriebenWenn einer mit einem Messer auf den anderen losgeht oder auch nur bedroht, dürfte das wohl kaum Fahrlässigkeit sein.
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- stein
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Er hatte halt Angst, war seine Aussage. Er ist der Meinung, wäre der Kleinwagenfahrer nicht schimpfend auf ihn losgegangen, hätte er kein Messer holen müssen. Und schließlich habe ihn der Kleinbusfahrer angezeigt und somit die Sache ins rollen gebracht. Tja ? Also ihr seit der Meinung, Mdt. muss zahlen und Ende ist. Auch wenn die Sache eingestellt wurde.
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Er hätte ja auch in seinen Wagen gehen und die Polizei anrufen können
Er muss eure Kosten zahlen und fertig und wie Jupp geschrieben hat, notfalls eben Mahnbescheid machen.
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Danke euch.
Das die RS auch in Strafsachen Deckungszusage erteilt, wußte ich gar nicht.
Ich dachte immer in Straf- und Familiensachen fällt die RS raus.
OK, wieder dazu gelernt.
Meine Chefin meinte, da die RS Deckung abgelehnt hat, nun machen wir Schadensersatzansprüche gegen den Anzeigenden geltend, das kam mir halt "seltsam" vor!
Das die RS auch in Strafsachen Deckungszusage erteilt, wußte ich gar nicht.
Ich dachte immer in Straf- und Familiensachen fällt die RS raus.
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Solange Ihr Euch im Ermittlungsverfahren befindet, scheidet sowieso jede Kostenerstattung aus. Ist halt Lebensrisiko, daß man mal falsch verdächtigt wird. Wobei das hier auch m.E. gar nicht so falsch war, da kann der Mdt echt froh sein, daß die StA nicht verfolgungswütiger ist.
- stein
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Das heißt, hat man einen Mdt., der nicht vorsetzlich gehandelt hat und das Verfahren wird eingestellt, dann zahlt die Rechtsschutz unsere Gebühren ?Adora Belle hat geschrieben:Solange Ihr Euch im Ermittlungsverfahren befindet, scheidet sowieso jede Kostenerstattung aus.
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Bei dem Vorwurf einer fahrlässigen Handlung tritt die RSV ein.
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