Frage zum GW... und dann noch eine moralische Frage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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avors
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#11

03.09.2010, 19:08

Das ist es ja eben was mich beschäftigt... Der Mandant hat von Anfang an mit offenen Karten gespielt und gesagt, dass die finanzielle Lage aufgrund der INSO nicht so prickelnd ist. Somit hätte Cheffe ja eigentlich schalten und auf die Kosten achten müssen. Zumal auch die Wirtschaftlichkeit geprüft wurde, d.h. ob sich der "Aufwand" überhaupt lohnt und Cheffe hat aber ja "es lohnt sich" gesagt. Wäre ich Anwalt gewesen hätte ich dem Mandanten abgeraten da bei solchen Rückabwicklungen die Vermittler meistens außergerichtlich nicht reagieren und das es sich wirtschaftlich nicht rentiert. Dem Mandanten ging es wahrscheinlich auch nur darum, dass er irgendwie das eingezahlte Geld wiederbekommt. Zur Rückabwicklung des LV-Vertrages ist es nicht mal gekommen, es wurde lediglich die Versicherung gekündigt und weiter haben die LV nicht reagiert und vom Vermittler kam lediglich der Verweis auf´s Beratungsprotokoll... das war´s. In der schweizerischen Depotangelegenheit haben wir noch nicht mal was unternommen. Mir tut der Mandant nur irgendwie leid, weil er deswegen erneut verschuldet hat... und das ja nicht mal absichtlich. Denke mal er ging davon aus, dass wir ihn entsprechend informieren wenn der Vorschuss verbraucht ist... was wir nicht getan haben.
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Adelia
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#12

04.09.2010, 10:46

ich würde fast sagen, bei dem Mandanten hätte man auch sagen können, dass man mit dem Stundensatz auch runter geht. Weil denke mal rund 10 Stunden für die umfangreiche Angelegeneheit ist wahrscheinlich nicht viel.
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Trulla79
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#13

04.09.2010, 11:53

Vielleicht hat Dein Chef aber einfach mehr Kenntnisse über die finanziellen Hintergründe eures Mandanten. Vielleicht weiß er, dass er noch ein paar stille Reserven hat - ein Depot in der Schweiz hat ja nun auch nicht jeder Ottonormalverbraucher oder jeder kleiner Unternehmer - und er durchaus in der Lage ist, die Rechnungen zu bezahlen. Mandanten nehmen sich oft das schwächste Glied in der Kette, um Mitleid zu erregen und vielleicht wollte er Dich mit seinen finanziellen Problemen einfach nur einwickeln, damit Du nicht mahnst oder so. Hatte ich persönlich schon. Sprich Deinen Chef drauf an und auf Deine Bedenken, die Du mit den Rechnungen hast und frag ihn doch einfach,ob er mehr weiß als Du. Wirst ja sehen, was er sagt.
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avors
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#14

04.09.2010, 14:28

Nein, der Mandant hat uns sämliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Das Depotkonto und die LV wurden ihm schon zum Zeitpunkt der finanziellen Schieflage unter dem Vorwand er müsse doch was für´s Alter tun von zwei sehr geldgierigen Vermittlern aufgedrängt (gegen diese ermittelt auch schon die Staatsanwaltschaft wegen Betrug). Man muss dazu sagen, dass der Mandant jemand ist - so wie ich ihn jetzt mal einschätze - der sich leicht von anderen beeinflussen lässt. Weder die LV noch das Depotkonto in der Schweiz sind lange gelaufen. Es wurde zwar einbezahlt, aber wenn man sich die Beträge im Verhältnis zu den (abeschlossenen) Laufzeiten anschaut, war das eigentlich das bescheuerste, was man einem Menschen mit finanziellem Engpaß empfehlen kann. Und warum sollte er sagen, bitte informiert mich wenn der Vorschuss verbraucht ist (er hat es anfangs telefonisch und auch schriftlich mitgeteilt und immer wieder auf seine Lage hingewiesen). Hätte er gar nichts gesagt und gewusst, dass er sich das nicht leisten kann dann hätte er sich - abgesehen von einem evtl. gefährdeten INSO-Verfahren - sogar wegen Betruges strafbar machen können. Naja, das Beste wird wohl sein, dass ich bei Cheffe mal nachhake. Ist nur komisch, dass ich - obwohl ich ja nix dafür kann - ein schlechtes Gewissen habe und er mir irgendwie leid tut.
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avors
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#15

06.09.2010, 13:04

Um nochmal auf den Gegenstandswert zurückzukommen... Ich muss also von dem Gesamtwert ausgehen, obwohl es eigentlich nur um die Rückholung der einbezahlten Beträge ging (zumindest für den Mandanten). Oder gibt es andere Meinungen?
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Asgoth
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#16

06.09.2010, 13:10

Und warum sollte er sagen, bitte informiert mich wenn der Vorschuss verbraucht ist (er hat es anfangs telefonisch und auch schriftlich mitgeteilt und immer wieder auf seine Lage hingewiesen).
Schon allein dieser Sachverhalt, beantwortet mE deine Frage...

...der Mandant hat die weitere Bearbeitung des Mandantes unter eine Bedingung gestellt: Wenn Vorschuss verbraucht, dann nachfragen, ob weitere Bearbeitung erfolgen soll.

Das habt ihr offensichtlich nicht getan, insofern also Leistungen erbracht, die ihr (zu diesem Zeitpunkt noch) nicht erbringen solltet. Ergo hat der Anwalt der Anwalt mE auch keinen Vergütungsanspruch hinsichtlich der nach Verbrauch des Vorschusses geleisteten Arbeit.
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avors
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#17

06.09.2010, 13:36

Konnte Cheffe leider noch nicht fragen, ist erst ab Mittwoch wieder da. In einem Schreiben des Mandanten steht drin, dass er eine erste Anzahlung auf den Kostenvorschuss geleistet hat und weiter heißt es: "Insoweit hätte ich noch ein Anliegen... Bitte informieren Sie mich, sobald die Kosten bzgl. der aktuellen Kostenrechnung von 1200 EUR überschritten werden. Wie ich Ihnen ja schon mitgeteilt habe, befinden wir uns aufgrund des INSO-Verfahrens und der kurz bevorstehenden Geburt unseres Kindes in einer mehr oder weniger angespannten finanziellen Lage."

Gehe davon aus, dass er - nach Verbrauch des Vorschusses - wohl nicht mehr weiter gemacht hätte...
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