@EFAndi
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Woran erkennt Ihr, welchen Auftrag der Mandant erteilt hat?
- Melanie
- Kennt alle Akten auswendig
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Hallo Andrea, wie sieht so eine Mandatsbestätigung aus? Hast Du vielleicht auch ein Muster für mich, oder wird das von Fall zu Fall gesondert ausgearbeitet?
Viele Grüße
Melanie :pcwink
Melanie :pcwink
- EFAndi1
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Hallo Melanie,
unsere Mandatsbestätigung sieht so aus:
"sehr geehrter Mandant,
Sie haben mich beauftragt, wie folgt für Sie tätig zu werden:
Beitreibung der Forderung XYZ aus der Rechnung Nr. 123456789 vom 01.01.2006 im außergerichtlichen Wege.
Beigefügt erhalten Sie meine Vollmacht, die Sie bitte bald möglichst unterzeichnet zurücksenden wollen. Ferner überreiche ich meine Mandats- und Honorarbedingungen zur Kenntnis."
Wenn natürlich der außergerichtliche Auftrag scheitert und mein Mandant sagt, Mahnverfahren oder Klage, kriegt er nochmal eine neue Mandatsbestätigung diesbezüglich und auch eine neue Vollmacht.
In unseren Mandatsbestimmungen steht dann auch, dass - wenn der Mandant nicht binnen 14 TAgen dieser Mandatsbestätigung widerspricht, der Auftrag als verbindlich erteilt ist.
Im übrigen haben wir in unseren Mandats- und Honorarbestimmungen alles mögliche geregelt, bzgl. Abrechnung, Verrechnung von eingegangenen Fremdgeldern bei Honorarrückständen, Abrechnungen mit RSV (da haben wir noch ein weiteres Merkblatt) usw.
Wir haben bereits mehrfach schmerzlich die ERfahrung machen müssen, dass einige Mandanten plötzlich an Alzheimer erkranken, wenn es um die Frage geht, welcher Auftrag erteilt worden ist, warum nun die Rechnung bezahlt werden muss. Deswegen nimmt sich meine Chefin nun auch die Zeit und klärt die Mandanten umfassend über unsere Abrechnungsmodalitäten auf und lässt dann die Mandanten auch die Merkblätter teilweise direkt in der Besprechung unterschreiben (z.B. auch bei ARbeitsgerichtssachen nach § 12 a - keine Kostenübernahme durch unterliegende Partei in erster Instanz).
Dies ist zwar ein riesiger Bürokratieaufwand, aber seitdem haben wir kaum noch Forderungsausfälle und haben auch in möglichen Honorarprozessen bessere Karten.
unsere Mandatsbestätigung sieht so aus:
"sehr geehrter Mandant,
Sie haben mich beauftragt, wie folgt für Sie tätig zu werden:
Beitreibung der Forderung XYZ aus der Rechnung Nr. 123456789 vom 01.01.2006 im außergerichtlichen Wege.
Beigefügt erhalten Sie meine Vollmacht, die Sie bitte bald möglichst unterzeichnet zurücksenden wollen. Ferner überreiche ich meine Mandats- und Honorarbedingungen zur Kenntnis."
Wenn natürlich der außergerichtliche Auftrag scheitert und mein Mandant sagt, Mahnverfahren oder Klage, kriegt er nochmal eine neue Mandatsbestätigung diesbezüglich und auch eine neue Vollmacht.
In unseren Mandatsbestimmungen steht dann auch, dass - wenn der Mandant nicht binnen 14 TAgen dieser Mandatsbestätigung widerspricht, der Auftrag als verbindlich erteilt ist.
Im übrigen haben wir in unseren Mandats- und Honorarbestimmungen alles mögliche geregelt, bzgl. Abrechnung, Verrechnung von eingegangenen Fremdgeldern bei Honorarrückständen, Abrechnungen mit RSV (da haben wir noch ein weiteres Merkblatt) usw.
Wir haben bereits mehrfach schmerzlich die ERfahrung machen müssen, dass einige Mandanten plötzlich an Alzheimer erkranken, wenn es um die Frage geht, welcher Auftrag erteilt worden ist, warum nun die Rechnung bezahlt werden muss. Deswegen nimmt sich meine Chefin nun auch die Zeit und klärt die Mandanten umfassend über unsere Abrechnungsmodalitäten auf und lässt dann die Mandanten auch die Merkblätter teilweise direkt in der Besprechung unterschreiben (z.B. auch bei ARbeitsgerichtssachen nach § 12 a - keine Kostenübernahme durch unterliegende Partei in erster Instanz).
Dies ist zwar ein riesiger Bürokratieaufwand, aber seitdem haben wir kaum noch Forderungsausfälle und haben auch in möglichen Honorarprozessen bessere Karten.
LG: Andrea
zusammen!
Unsere Mandatsbedingungen sehen so aus:
Mandatsbedingungen
Zwischen
Herrn Rechtsanwalt
und
Auftraggeber
wird für alle bereits erteilten und zukünftigen Aufträge folgendes vereinbart:
1. Die erteilten Aufträge werden nach bestem Wissen und Gewissen unter Anlegung anwaltlicher Sorgfaltsmaßstäbe ausgeführt. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwaltes wegen fahrlässiger fehlerhafter Berufsausübung wird auf die Leistungen begrenzt, die diesem aus seiner Haftpflichtversicherung zufließen. Die Versicherungssumme beläuft sich auf Euro 255.646 (= DM 500.000).
2. Der Auftraggeber beauftragt dem Rechtsanwalt unabhängig davon, ob eine Rechtsschutzversicherung Deckung gewährt. Der Anspruch des Rechtsanwaltes, auf Honorar richtet sich nach dem jeweils gültigen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), soweit keine hiervon abweichende Honorarvereinbarung getroffen wird. Auch wenn eine von der gesetzlichen Regelung nach RVG abweichende Honorarvereinbarung geschlossen worden ist, werden Auslagen, Tage- und Abwesenheitsgelder, Reisekosten, Porto, Telefonkosten, Umsatzsteuer sowie Fotokopiekosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
3. Der Auftraggeber darf nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüche gegen einen Honoraranspruch des Rechtsanwaltes aufrechnen. Er darf ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Der Auftraggeber tritt etwaige Kostenerstattungsansprüche gegen die andere Partei, die Justizkasse oder sonstige erstattungspflichtige Dritte in Höhe des Honoraranspruchs des Rechtsanwaltes an diesen ab und ermächtigt ihn, die Abtretung dem Zahlungspflichtigen mit zuteilen und diesem gegenüber die Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. Der Rechtsanwalt nimmt die Abtretung an. Der Auftraggeber stimmt einer Abtretung der Honoraransprüche des Rechtsanwaltes an einen für den Rechtsanwalt tätigen anderen Rechtsanwalt ab.
5. Änderungen dieser Vereinbarung und der Verzicht auf die Schriftform bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirksame sinnentsprechende Bestimmungen zu ersetzen.
6. Der Auftraggeber stimmt der Speicherung und Verarbeitung der in seiner Angelegenheit aufgenommen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu.
Auftraggeber Rechtsanwalt
Unsere Mandatsbedingungen sehen so aus:
Mandatsbedingungen
Zwischen
Herrn Rechtsanwalt
und
Auftraggeber
wird für alle bereits erteilten und zukünftigen Aufträge folgendes vereinbart:
1. Die erteilten Aufträge werden nach bestem Wissen und Gewissen unter Anlegung anwaltlicher Sorgfaltsmaßstäbe ausgeführt. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwaltes wegen fahrlässiger fehlerhafter Berufsausübung wird auf die Leistungen begrenzt, die diesem aus seiner Haftpflichtversicherung zufließen. Die Versicherungssumme beläuft sich auf Euro 255.646 (= DM 500.000).
2. Der Auftraggeber beauftragt dem Rechtsanwalt unabhängig davon, ob eine Rechtsschutzversicherung Deckung gewährt. Der Anspruch des Rechtsanwaltes, auf Honorar richtet sich nach dem jeweils gültigen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), soweit keine hiervon abweichende Honorarvereinbarung getroffen wird. Auch wenn eine von der gesetzlichen Regelung nach RVG abweichende Honorarvereinbarung geschlossen worden ist, werden Auslagen, Tage- und Abwesenheitsgelder, Reisekosten, Porto, Telefonkosten, Umsatzsteuer sowie Fotokopiekosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
3. Der Auftraggeber darf nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüche gegen einen Honoraranspruch des Rechtsanwaltes aufrechnen. Er darf ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Der Auftraggeber tritt etwaige Kostenerstattungsansprüche gegen die andere Partei, die Justizkasse oder sonstige erstattungspflichtige Dritte in Höhe des Honoraranspruchs des Rechtsanwaltes an diesen ab und ermächtigt ihn, die Abtretung dem Zahlungspflichtigen mit zuteilen und diesem gegenüber die Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. Der Rechtsanwalt nimmt die Abtretung an. Der Auftraggeber stimmt einer Abtretung der Honoraransprüche des Rechtsanwaltes an einen für den Rechtsanwalt tätigen anderen Rechtsanwalt ab.
5. Änderungen dieser Vereinbarung und der Verzicht auf die Schriftform bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirksame sinnentsprechende Bestimmungen zu ersetzen.
6. Der Auftraggeber stimmt der Speicherung und Verarbeitung der in seiner Angelegenheit aufgenommen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu.
Auftraggeber Rechtsanwalt
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
- Melanie
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Hallo Ihr Lieben,
Danke für die beiden Muster. Finde ich wirklich toll, daß Ihr so schnell auf meine Anfrage reagiert habt. Habe jetzt leider keine Zeit mir sie näher anzuschauen, werde aber heute nach Feierabend sicherlich mehr Zeit haben. Nochmals
Danke für die beiden Muster. Finde ich wirklich toll, daß Ihr so schnell auf meine Anfrage reagiert habt. Habe jetzt leider keine Zeit mir sie näher anzuschauen, werde aber heute nach Feierabend sicherlich mehr Zeit haben. Nochmals
Viele Grüße
Melanie :pcwink
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- Melanie
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So. habe meiner Chefin die Gebührenübersicht vorgelegt. Sie machte ganz große Augen und fand die Gebührenübersicht auch klasse. Jetzt nehmen wir noch Ergänzungen vor und dann kann das Bearbeiten von Kostenrechnungen losgehen.
Viele Grüße
Melanie :pcwink
Melanie :pcwink