Pflichtverteidiger in einer Strafsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Melli247
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 85
Registriert: 06.11.2006, 10:57
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: RLP

#11

07.10.2008, 11:04

Du rechnest ab:
4100
evtl. 4104 (wenn vor Anklageerhebung tätig)
4106
4108 (wenn Termin war)
7002
7000.1 (wenn Aktenauszug gefertigt)

unser Text hierzu lautet wie folgt:

In der Strafsache
gegen *
AZ *

wurde d* Angeklagte von mir als Pflichtverteidiger* vertreten.

Da das Verfahren nunmehr abgeschlossen ist, beantrage ich, nachstehende Gebühren und Auslagen festzusetzen.


* (Gebühren)

Die vorstehend berechneten Auslagen waren notwendig mit der Vorbereitung und Durchführung der Verteidigung verbunden und sind mithin zu erstatten.

Ich versichere, dass ich Vorschüsse und sonstige Zahlungen nicht erhalten habe.
Spätere Zahlungen des Beschuldigten, die für die Pflicht zur Rückzahlung der Gebühren an die Staatskasse von Bedeutung sind, werde ich der Staatskasse anzeigen.

Um Überweisung auf das genannte Konto wird gebeten.
suekreta
Forenfachkraft
Beiträge: 107
Registriert: 02.07.2008, 16:06
Wohnort: Recklinghausen
Kontaktdaten:

#12

07.10.2008, 11:09

also ich rechne jetzt folgende geb. ab:
4100
4104
4106
4108
7000
7002
7008
und dann mach ich ne normale rechnung gerichtet an mdt. oder wie muss ich das machen?!?!?! oder muss ich meine kosten festsetzen lassen!?!??! bin total überfordert und keiner ist hier der mir helfen kann (also ich mein jetzt im büro ;)) )
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#13

07.10.2008, 11:11

@suekreta:

Als erstes liest Du Dir am besten mal Teil 4 durch, besonders die Vorbemerkungen. Und versuche die Struktur zu erkennen - Vorverfahren, Hauptverfahren AG, Hauptverfahren LG, Hauptverfahren OLG. Ich zitier mich mal selbst.

Dazu ein Tipp - der ist wirklich simpel und klingt doof, hat mir aber sehr geholfen.

Im Unterabschnitt 3 stehen jeweils die Gebühren für den ersten Rechtszug. 4106 bis 4111 ist fürs Amtsgericht, 4112 bis 4117 fürs Landgericht, 4118 bis 4123 fürs OLG. Die Struktur erkennst Du besser, wenn Du diese drei "Unterabschnitte" markierst, also einfach n Strich unter die 4111 und unter die 4117.

Dann siehst Du innerhalb der "Unterabschnitte", dass es die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr jeweils ohne und mit Zuschlag gibt, je nachdem, ob der Mandant in Haft ist. Die beiden letzten Ziffern in jedem Unterabschnitt sind zusätzliche Gebühren, wenn der Termin mehr als 5 Stunden oder mehr als 8 Stunden dauert.

So. Jetzt guckst Du, was Ihr gemacht habt. Grundgebühr gibt es immer, bei Vertretung im Vorverfahren die Vorverfahrensgebühr, bei Vertretung im Hauptverfahren die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr je nach Gericht der I. Instanz.

Das ist bei Dir das Amtsgericht. Jetzt nimmst Du Dir @Luzzis Aufstellung. Und schaust, ob damit alle Tätigkeiten abgedeckt sind. Kopien mußt Du natürlich selbst ausrechnen. Ggf. kommen noch 12,- für die Aktenübersendung drauf und Fahrtkosten/Abwesenheitsgeld.

Zuletzt MWSt. drauf.

Mein Antrag für PV-Kosten sieht so aus:

In der Strafsache
./.
- Az Gericht -

beantrage ich, nachstehende Gebühren und Auslagen festzusetzen.

Ich war vor Eingang der Anklageschrift tätig; meine Tätigkeit bestand in

...

Der Mandant befand sich ... nicht auf freiem Fuß.

Vorschüsse und sonstige Zahlungen gem. § 58 Abs.3 RVG, Vorschüsse aus der Staatskasse sowie Gebühren für Beratungshilfe habe ich nicht erhalten.

Ich werde spätere Zahlungen des Beschuldigten der Staatskasse anzeigen.
Benutzeravatar
nici77
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 455
Registriert: 29.07.2008, 09:50
Beruf: ReFa im Mutterschutz
Software: Andere

#14

07.10.2008, 11:12

Guck mal bei RA-Micro - Gebühren/Kosten - Prozesskostenhilfe - G29 KFA Strafsachen RVG und dort gibt es dann den Unterschied zwischen Wahl-und Pflichtverteidiger.

Liebe Grüße nici77 Bild
Liebe Grüße nici77
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#15

07.10.2008, 11:15

Der Antrag geht an das Gericht des I. Rechtszuges.
suekreta
Forenfachkraft
Beiträge: 107
Registriert: 02.07.2008, 16:06
Wohnort: Recklinghausen
Kontaktdaten:

#16

07.10.2008, 11:18

nici77 hat geschrieben:Guck mal bei RA-Micro - Gebühren/Kosten - Prozesskostenhilfe - G29 KFA Strafsachen RVG und dort gibt es dann den Unterschied zwischen Wahl-und Pflichtverteidiger.

Liebe Grüße nici77 Bild
Prozesskostenhilfe!?!??! :oops:
oh man
Benutzeravatar
nici77
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 455
Registriert: 29.07.2008, 09:50
Beruf: ReFa im Mutterschutz
Software: Andere

#17

07.10.2008, 11:26

Ja, ich weiss ist komisch, aber dort mache ich auch immer die KFA´s für die Pflichtverteidigung.

Liebe Grüße nici77

Bild
Liebe Grüße nici77
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#18

07.10.2008, 19:28

naja indirekt ist es ja PKH, heißt nur anders ;-)

PS: wenn du auf PKH Formular gehst, dort gibts ein Formular für Pflichtverteidiger.. ich find die reinen Anträge immer so doof..
Antworten