Hi! Wir haben einen Mandanten in einer Familiensache vertreten. In dem Termin wurde ein umfassender Vergleich abgeschlossen. Es ging um teilweise anhängige und teilweise nicht anhängige Sachen. Das Gericht setzte Streitwert für das Verfahren (WH) auf 15.000,00 EUR und für den Vergleich auf 20.000,00 EUR.
Mein RA-Micro-Programm berechnet mir bei der Angabe von 1,3 VG aus 15.000 EUR und 1,2 TG aus 20.000 EUR eine Differenzverfahrensgebühr, jedoch keine zusätzliche 1,5 EG aus dem nicht anhängigen Teil des Vergleichs... Kann mir vielleicht jemand weiter helfen?
Ich weiß nicht, ob es relevant ist, aber anhängig waren Gewaltschutzsachen (plus einst.Anordnung) und Umgang. Die Ladung hatten wir für das eA-im Gewaltschutzverfahren bekommen. Aber im Protokoll steht: Verhandelt wurde über: und dann wurden eben alle Verfahren aufgelistet.
Liebe Grüße
Berechnung Familiensache - Mehrvergleich
- Re1108
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Man muss diesen Posten separat eingeben. Zuerst die 1,5 VglG Nr. 1000 und dann die 1,0 nach Nr. 1003. Dann macht er auch automatisch die 15 III-Prüfung !
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Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
Also mit der Hand die VV 1000 aus 5000 EUR angeben, richtig?