Hallo zusammen:
Wir waren für den Mdt. außergerichtlich tätig, haben KR erteilt, die wurde ausgeglichen. Nun meint der Mdt., er könne nachträglich Beratungshilfe beantragen und danach solle abgerechnet werden. Ich meine, dass das ja nicht geht, wir haben bereits Zahlungen erhalten, am Anfang des Mandats war von BerH nicht die Rede, erst, als der Mdt. die KR erhalten hat.
Kann mir jemand sagen, wo genaue Vorschriften dazu zu finden sind? Ich habe im RVG-Kommentar nicht das passende gefunden.
DAnke!
Kostenrechnung, nachträglich Beratungshilfe
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1300
- Registriert: 13.01.2009, 14:50
- Beruf: Reno-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Lüneburger Heide
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Geht nicht. BerH-Antrag ist vor dem Beginn der Tätigkeit zu stellen.
Dazu müßte es auch schon einige Freds geben.
Dazu müßte es auch schon einige Freds geben.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Rpfl_Andreas
- Prozesskostenhilfsbeamter
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 75
- Registriert: 28.01.2010, 23:01
- Beruf: Rüpfel
- Wohnort: bei Berlin
![Genau-Smiley :genau](./images/smilies/genau.gif)
das wird nix.... ergibt sich aus 4 BerhiG
empfehlenswert sind: Kalthoener/Büttner und/oder Schoreit/Groß,
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1300
- Registriert: 13.01.2009, 14:50
- Beruf: Reno-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Lüneburger Heide
Danke für Eure Hilfe!