Kostenrechnung, nachträglich Beratungshilfe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Randfichte72
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#1

24.02.2012, 12:06

Hallo zusammen:

Wir waren für den Mdt. außergerichtlich tätig, haben KR erteilt, die wurde ausgeglichen. Nun meint der Mdt., er könne nachträglich Beratungshilfe beantragen und danach solle abgerechnet werden. Ich meine, dass das ja nicht geht, wir haben bereits Zahlungen erhalten, am Anfang des Mandats war von BerH nicht die Rede, erst, als der Mdt. die KR erhalten hat.
Kann mir jemand sagen, wo genaue Vorschriften dazu zu finden sind? Ich habe im RVG-Kommentar nicht das passende gefunden.

DAnke!
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Liesel
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#2

24.02.2012, 12:32

Geht nicht. BerH-Antrag ist vor dem Beginn der Tätigkeit zu stellen.

Dazu müßte es auch schon einige Freds geben.
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#3

24.02.2012, 12:56

:genau

das wird nix.... ergibt sich aus 4 BerhiG
empfehlenswert sind: Kalthoener/Büttner und/oder Schoreit/Groß,
Randfichte72
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#4

24.02.2012, 13:09

Danke für Eure Hilfe!
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