Hallo!
Ich würde gerne später, nachdem ich die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten abgeschlossen und 2 Jahre Berufserfahrung hinter mir habe, die Weiterbildung zur Rechtsfachwirtin machen. Nun meine Frage: Ist es nach meiner Ausbildung egal, wo ich die 2 Jahre auf Vollzeit arbeite? Ich plane nämlich, eventuell in eine Rechtsabteilung in ein Unternehmen zu wechseln. Anwälte sind bei der Bezahlung ja oftmals sehr geizig und für 800 Euro netto im Monat möchte ich ungern arbeiten (1.000 Euro wären - finde ich zumindest - für eine Vollzeitkraft schon angebracht). Ich muss doch nicht unbedingt beim Anwalt bleiben um dann später eine Weiterbildung machen zu können, oder?
Achja, und noch eine kurze Frage: Meine Noten sind in der Ausbildung bisher absolute spitze. Habe vor, eventuell vorzuziehen, sodass ich dann im kommenden Winter fertig wäre. Wäre das denn überhaupt empfehlenswert, wenn ich später mich weiterbilden will und in meiner Ausbildung vorziehe? Verpasse ich da nicht vielleicht wichtigen Lernstoff? Oder spielt das halbe Jahr eigentlich keine Rolle? Ich weiß, dass man im letzten halben Jahr auch viel wiederholt. Aber soviel ich weiß, werden wir im letzten halben Jahr auch noch einiges im Strafrecht durchnehmen.
Danke schonmal im Voraus für die Antworten!
Liebe Grüße
Fragen zur Weiterbildung zur ReFaWi
- misspinky1984
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Ich selbst habe meine Ausbildung auch vorgezogen. Bei uns gab es in der Berufsschule für Vorzieher Zusatzstunden, in denen die Gebiete, die im letzten halben Jahr durchgenommen werden, für uns kurz angeschnitten wurden bzw. haben wir Übungsaufgaben und Lernmaterial über Strafrecht und Notariat bekommen. Mir hat das halbe Jahr bei der Prüfung nicht gefehlt
Zuletzt geändert von misspinky1984 am 13.07.2010, 13:14, insgesamt 1-mal geändert.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Und nochmal zu meiner ersten Frage: Kann ich auch in einem Unternehmen in einer Rechtsabteilung arbeiten und dann später die Weiterbildung machen? Oder muss ich dafür beim Anwalt arbeiten?
Weiß das jemand von euch zufällig?
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Soweit ich weiß, kannst du die Weiterbildung auch machen, wenn du in einer Rechtsabteilung arbeitest, allerdings bräuchtes Du eine Bestätigung vom Arbeitgeber:Tami hat geschrieben:Und nochmal zu meiner ersten Frage: Kann ich auch in einem Unternehmen in einer Rechtsabteilung arbeiten und dann später die Weiterbildung machen? Oder muss ich dafür beim Anwalt arbeiten?
Weiß das jemand von euch zufällig?
"Wir bestätigen, dass Frau ... seit dem ... in unserem Unternehmen als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig ist."
Du kannst die Weiterbildung auch machen, wenn Du in der Rechtsabteilung arbeitest. Der Arbeitgeber egal ob Anwalt oder größere Firma müssen leider immer solch eine bescheinigung ausfüllen. War jedenfalls bei mir so. Im Fortbildungskurs wo ich jetzt bin, ist auch jemand aus einer größeren Firma (Rechtsabteilung).
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)
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Hallo Tami,
ich hab meine Fortbildung zur Rechtsfachwirtin gerade abgeschlossen. Du kannst die Fortbildung auch direkt im Anschluss an Deine Ausbildung machen, denn die erforderlichen zwei Jahre Berufserfahrung zählen nur zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung.
Da der Lehrgang knapp zwei Jahre dauert, haut das dann hin.
Du kannst auch ggf. eine "Begabtenförderung" beantragen, war bei mir so. Die Fortbildung wurde von der Kammer veranstaltet, dort konnte man dann die Anträge stellen. Da wird dann ein Großteil der Kosten übernommen.
Vom Unterricht her war es schon sehr tiefgehender und teilweise echt schwieriger Stoff, aber es ist machbar, trotz einer nur zweijährigen oder verkürzten Ausbildung. Ich hatte auch nur zwei Jahre!
Lieben Gruß
ich hab meine Fortbildung zur Rechtsfachwirtin gerade abgeschlossen. Du kannst die Fortbildung auch direkt im Anschluss an Deine Ausbildung machen, denn die erforderlichen zwei Jahre Berufserfahrung zählen nur zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung.
Da der Lehrgang knapp zwei Jahre dauert, haut das dann hin.
Du kannst auch ggf. eine "Begabtenförderung" beantragen, war bei mir so. Die Fortbildung wurde von der Kammer veranstaltet, dort konnte man dann die Anträge stellen. Da wird dann ein Großteil der Kosten übernommen.
Vom Unterricht her war es schon sehr tiefgehender und teilweise echt schwieriger Stoff, aber es ist machbar, trotz einer nur zweijährigen oder verkürzten Ausbildung. Ich hatte auch nur zwei Jahre!
Lieben Gruß
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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