Ausbildung zum Ausbilder?

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Zauberdrops
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#1

02.07.2009, 18:20

Hi Ihrs!

Die Chefabteilung hat sich überlegt, evtl. eine Azubiene einzustellen. Wir sind aber keine "normale" Kanzlei, sondern spezialisiert auf Schiffsrecht. im Klartext heißt das, dass unser Büroalltag nur in Ausnahmefällen etwas mit dem ReNo/ReFa-Job zu tun hat, weil alles anders ist. Daher soll es eine Ausbildung zur Bürokauffrau oder Kauffrau für Bürokommunikation oder so werden.

Meine Frage: Muss ich dazu einen Ausbilderschein machen oder geht das auch aufgrund der den Anwälten von Amts wegen zugesprochenen Ausbildungserlaubnis?

Ich bin mir da nicht so sicher, und im I-Net hab ich nichts konkretes dazu gefunden...
:wirr
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#2

02.07.2009, 19:28

oder geht das auch aufgrund der den Anwälten von Amts wegen zugesprochenen Ausbildungserlaubnis?
Das wäre witzig ;) Spinn das mal weiter, dann dürften ja Anwälte, nur weil sie einfach so ausbilden dürfen auch Gärtner ausbilden :)

Wenn bei euch in der Kanzlei niemand ist, der bei der IHK in die Ausbildungsrolle z.B. für Bürokaufleute eingetragen ist, wird das nicht gehen, dann müßte sich schon einiges geändert haben, seit meiner Ausbildungszeit. Der Betrieb selber, also die Kanzlei müßte dann auch eingetragen sein, daß sie z. B. Bürokaufleute (das heißt doch jetzt auch anders oder?) ausbilden darf.

Ich würde an deiner Stelle mal bei der zuständigen IHK anfragen.
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Ernie

#3

02.07.2009, 20:05

Hier wird generell unterschieden zwischen Ausbilder und Ausbildender.

Ausbilder ist in deinem Fall die Chefetage und Ausbildender ist derjenige, der mit der Durchführung der Ausbildung beauftragt wird.

Es ist nicht vorgeschrieben, einen Ausbilderschein als Ausbildender zu haben, es ist aber von Vorteil!
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#4

02.07.2009, 20:22

Das kommt auf den Ausbildungsberuf an. Hier nur mal eine Auskunft der IHK Essen dazu:

http://www.essen.ihk24.de/produktmarken ... ignung.pdf
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#5

02.07.2009, 21:56

@ JSanny
*g* Wenn ich mir das vorstelle... Der Anwalt mietet sich nen Schrebergarten, in den er seinen Schreibtisch stellt, damit er den Azubi überwachen kann... :wiegeil

Im Übrigen danke für den Link. Ich hab bei unserer IHK auch schon gesucht und bin irgendwo auf den Hinweis gestoßen, dass "freie Berufe" nicht an die gesetzlichen Vorschriften gebunden sind. Stellt sich eben die Frage, wie weit diese Ausnahme greift.

@ Ernie
Ich dachte, es wäre anders herum... Nun ja, Schall und Rauch. Vermutlich hast du recht, und ich bekommen eine Antwort nur bei der IHK.
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#6

02.07.2009, 22:20

dass "freie Berufe" nicht an die gesetzlichen Vorschriften gebunden sind. Stellt sich eben die Frage, wie weit diese Ausnahme greift.
Mit Sicherheit nur in ihrem Berufszweig, weil sie sonst auch was anderes ausbilden dürften. Ich würde die IHK oder die Kammer mal anrufen, die müßten es wissen ;)
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