Ich hab's getan... :-)

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mrsgoalkeeper
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#1

18.02.2012, 11:54

und mich zum Fernstudiengang "Rechtsreferent/in" angemeldet. Am 01.03. geht's los. Bin schon sehr gespannt! :huepf
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Jupp03/11

#2

18.02.2012, 12:01

hab gerade mal nachgelesen, schade, dass dort Erbrecht wohl nicht behandelt wird.

Im übrigen:
Trotz der zusätzlichen Belastungen viel Spaß und Erfolg. :daumen
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#3

18.02.2012, 12:04

Da schließe ich mich doch gerne mal an. Nichts geht über Weiterentwicklung!
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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#4

18.02.2012, 12:18

@jupp: laut Studienvertrag ist Erbrecht mit dabei. Wenn die Module in der aufgeführten Reihenfolge kommen im 7. Monat zusammen mit Arbeitsrecht.
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Soenny
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#5

18.02.2012, 12:23

:respekt und Toi, Toi, Toi :daumen :blumen
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Jupp03/11

#6

18.02.2012, 12:33

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Rechtsreferent (IHK)
In der Weiterbildung zum Rechtsreferenten (IHK) wird der gesamte Stoff der Fernlehrgänge Rechtsassistent, Wirtschaftsrechtsassistent, Kommunalrechtsassistent und Fachreferent für Arbeitsrecht zu einem großen Fernstudiengang zusammengefasst. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Zivilrecht, das hinsichtlich des Schuldrechts, des Zivilprozessrechts und des Zwangsvollstreckungsrechts gegenüber den genannten ZAR-Lehrgängen erheblich breiter dargestellt wird.

Das berufsbegleitend und auf eine Dauer von 18 Monaten ausgelegte Fernstudium ermöglicht es Nichtjuristen, materiell-rechtliche und prozessuale Problemstellungen aus den drei Hauptrechtsgebieten, nämlich dem Strafrecht, dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht, zu bearbeiten und in juristisch korrekter Form als Gutachten, Votum oder im Urteilsstil zu präsentieren.

Die Bildungsmaßnahme umfasst mit Ausnahme des Erb- und Familienrechts und bei Reduktion des Stoffumfangs auf exemplarisch grundlegende Themengebiete die Pflichtfächer, die nach der Juristenausbildungsordnung des Saarlandes im ersten juristischen Staatsexamen geprüft werden. Hierdurch ist es möglich, dem Teilnehmer ein sehr breites juristisches Grundwissen zu vermitteln.

Das Fernstudium eignet sich insbesondere zur materiell-rechtlichen und prozessualen Aus- und Weiterbildung nichtanwaltlicher Mitarbeiter von Anwaltskanzleien.

Der Fernstudiengang, der im Original erstmalig vom ZAR entwickelt und staatlich zugelassen wurde, hebt sich wegen der Bedeutung und Anerkennung des Abschlusszertifikats der IHK in der Wirtschaft deutlich von Nachahmerprodukten anderer Anbieter ab. Neben dem niedrigen Grundpreis fällt außerdem keine gesonderte Prüfungsgebühr an.

Das hatte ich gefunden, wenn es überholt sein sollte, ist es ja schön
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#7

18.02.2012, 12:40

Ist da wahrscheinlich nicht überholt. Ich hab mich zum Rechtsreferent (FSH) angemeldet. Die scheinen etwas mehr anzubieten, Familienrecht ist bei mir nämlich auch mit dabei.
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#8

18.02.2012, 13:56

Hau rein und wenn Du Fragen hast, Du weißt doch, wo wir zu finden sind.
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#9

18.02.2012, 15:38

Gratuliere.
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser

Wintereinbruch ist nicht strafbar!

Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
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Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
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#10

18.02.2012, 18:15

Auch von mir viel Glück :blumen
Gruß Nici
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