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maxine
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#1
25.01.2021, 14:13
Hallo.
Ich habe eine Frage.
Wir sind Kläger auf der GS sind 2 Beklagte.
Gegen die Beklagte zu 1. wurde unsere Klage durch Teilurteil im Oktober 2020 abgewiesen.
Gegen die Beklagte zu 2. haben wir im November 2020 die Klage zurückgenommen.
Die Beklagte zu 2 hat der Klagerücknahme im Dezember 2020 zugestimmt.
Am 07.01.2021 ergeht Urteil, dass Kläger Kosten des Verfahrens zu tragen hat und Streitwertfestsetzung.
Ganz klar war ich der Meinung, dass die Endabrechnung nun mit 19% erfolgen muss.
Je mehr ich drüber nachgedacht hab, bin ich ins grübeln gekommen.
Ist die Tätigkeit mit Rücknahme der Klage beendet? Oder erst mit Urteil Kosten zu sehen?
LG
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icerose
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#2
25.01.2021, 16:04
maxine hat geschrieben: ↑25.01.2021, 14:13
dass die Endabrechnung nun mit 19% erfolgen muss
Deine Annahme ist vollkommen richtig.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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maxine
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