Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Es geht jedenfalls nicht beides parallel innerhalb einer gebührenrechtlichen Angelegenheit. Entweder man berechnet die Pauschale nach Nr. 7002, oder man berechnet Einzelpositionen gemäß Nr. 7001.